Für Betriebsveranstaltungen gilt derzeit ein steuerlicher Freibetrag von 110 Euro je Teilnehmer pro Veranstaltung. Maßgeblich ist die Anzahl der Anwesenden, nicht der Eingeladenen. Übersteigt der Betrag diese Grenze, ist nur der übersteigende Teil steuerpflichtig; bei einem Betrag von 120 Euro sind das 10 Euro. Eine Pauschalbesteuerung mit 25 Prozent des überschreitenden Betrags ist möglich. Der […]