Gute Nachrichten für Unternehmen: Ab dem 1. Januar 2025 treten neue Regelungen zur Aufbewahrungspflicht von Buchungsbelegen in Kraft. Sowohl handels- als auch steuerrechtlich werden die Fristen verkürzt, was eine deutliche Entlastung für Betriebe bedeutet. Doch was genau ändert sich, und was müssen Unternehmen beachten?