Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine wichtige steuerliche Entlastung für die Gastronomiebranche: Der Umsatzsteuersatz auf Speisen in Restaurants, Cafés und im Catering wurde dauerhaft von 19 % auf den ermäßigten Steuersatz von 7 % gesenkt. Diese Regelung betrifft Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen unabhängig davon, ob die Speisen vor Ort verzehrt oder außer Haus angeboten werden. […]