Das Arbeitszimmer bzw das Homeoffice sind dieses Jahr viel wichtiger geworden. Durch die aktuelle Krise können bzw. müssen immer mehr Arbeitnehmer auf das Homeoffice ausweichen.
Andere hingegen arbeiten auf Grund der Art Ihrer Arbeit eh von zu Hause. Dies betrifft meistens aber eher Selbstständige.
Dennoch stellt sich für alle „Betroffenen“ die selbe Frage: Welche Kosten von Arbeitszimmer und Homeoffice kann ich abschreiben und wann?

Welche Voraussetzungen vorhanden sein müssen

Es wäre nun schön zu sagen: Es reicht vollkommen wenn Sie den Homeofficeplatz in Ihrem Wohnzimmer nutzen um Etwas abschreiben zu können. Das Arbeitszimmer muss aber ein abgetrenntes Zimmer in Ihrem Heim sein. Man darf es auch fast nur für die Arbeit benutzen. Als Faustregel gilt: 90% der Zeit sollten hier für Arbeit, maximal 10% für private Vorhaben gebraucht werden.

Es kommt außerdem noch darauf an, ob man nur den Raum für die Arbeit benutzt oder nur für einen Teil der Arbeit. Ein gutes Beispiel wären hier Lehrer. Der Hauptarbeitsplatz befindet sich in der Schule. Das Arbeitszimmer wird also nur zum Teil genutzt. Somit können jährlich 1250€ abgeschrieben werden.

Wichtig ist auch, dass das Arbeitszimmer als solches eingerichtet wird. Eine Couch und ein Fernseher lassen sich da eher schlecht als abschreibbare Kosten auflisten.

Was genau kann nun abgeschrieben werden?

Kommen wir zu den Punkt, der die Meisten interessieren dürfte. Sie können mitunter:

  • womit Sie Ihr Arbeitszimmer ausstatten. Dies bezieht sich auf Dinge wie Lampen, Fenstervorhänge, Tapeten, Teppiche usw.
  • welche Einrichtung Sie gewählt haben. Von verschiedenen Arbeitsutensilien wie PC/Mac, Klavier über zu Schreibtisch, Regal, Stuhl usw.
  • die „anteiligen“ Kosten, welche Sie haben. Energiekosten, Grundsteuer, Versicherungen, Wasserkosten, die Miete, Renovierungskosten – all dies zählt anteilig.

abschreiben.

Haben Sie Fragen oder sind sich nicht sicher, ob dies auch auf Sie zutrifft? Dann wenden Sie sich gerne an unsere Steuerkanzlei aus München. Unsere Kontaktdaten finden Sie wie immer hier.