Man kann im Grunde nicht oft genug darauf hinweisen, denn es sehr wichtig: Gehen Sie aufmerksam mit Ihrer Steuererklärung um!
Der Teufel steckt hier, wie in vielen Dingen des Lebens natürlich im Detail. Fehler sind schnell begangen beim Ausfüllen – falls man nicht den häufigsten Fehler überhaupt begeht: Man füllt erst gar keine Steuererklärung aus. Gerade für Pendler kann sich eine solche Erklärung meist sehr lohnen, da die Fahrtkosten häufig abschreibbar sind. Aber behalten sie immer im Auge: Einmal eine gemacht, müssen Sie diese jedes Jahr aufs Neue machen.
Ein paar der häufigsten Fehler wollen wir hier dennoch noch einmal aufführen:
• Neben dem oben genannten „Unterlassungsfehler“ kommt es am häufigsten vor, dass man eine Angabe an falscher Stelle macht oder einfach auslässt. Sie sollten genau überprüfen oder im Zweifelsfall überprüfen lassen, ob Ihre Angaben richtig sind und welche Sie hinzufügen sollten. Zu diesen Angaben gehören auch etwaige Angaben zu einer Kontoverbindung; im schlimmsten Fall können hier Rückzahlungen gar nicht erst bei Ihnen ankommen.
• Unachtsamkeit, wie weiter oben schon erwähnt, kann schnell zu Fehlern führen. Nicht immer ist es eine falsche Angabe per se, teilweise ist es die richtige Angabe aber „falsch“ gemacht – oder um es einfacher zu sagen: man hat einen Zahlendreher eingebaut.
• Sollten Sie zu denjenigen gehören, die sich mit einer Riesterrente abgesichert haben, wissen Sie sicherlich, dass man diese von der Steuer absetzen kann. Damit dies überhaupt geschehen kann, muss man Sie selbstverständlich auch angeben. Dies wird leider sehr oft vergessen.
• Handwerkerleistungen werden, wie auch Andere, oft in Anspruch genommen und so manche dieser Leistungen lassen sich bei der Steuererklärung geltend machen. Dies funktioniert aber nur, wenn man Sie nicht in Bar bezahlt. Auch wenn es vielleicht unangenehm erscheinen mag, sollte man hier auf eine Überweisung bestehen.
Bei weiteren Fragen steht unsere Steuerkanzlei Kuschel aus München gerne für Sie bereit.
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