Das Begriff der Betriebsprüfung sagt einem jeden Unternehmen Etwas, doch gerade die neuen Unternehmer fragen sich an dieser Stelle: Was nun? Eine Betriebsprüfung kann jeden treffen: Egal ob nun Freiberufler, Selbständiger oder Unternehmer. Damit ist auch immer ein zusätzlicher Aufwand verbunden, welcher gerade größere Unternehmen häufiger treffen kann.

Nun stellt sich natürlich die Frage: Warum kommt es überhaupt zu einer Prüfung? Kurz gesagt: Es gab Unstimmigkeiten in der Buchführung, welche das Finanzamt zum Handeln „auffordert“. Diese können sein:

  • Es gab eine vorherige Überprüfung und diese hatte hohe Nachzahlungen als Folge.
  • Sie haben Steuern zu spät gezahlt oder Ihre Abschlüsse verspätet eingereicht? Auch dann kann eine Überprüfung folgen.
  • Konnte das Finanzamt sehr starke Schwankungen in den Gewinnen Ihres Unternehmens feststellen, kann auch eine Prüfung erfolgen.
  • Wir weisen immer wieder darauf hin, dass man einen Jahresabschluss so gut wie möglich gestalten sollte. Denn sind hier Dinge unschlüssig, kann auch der Prüfer ins Haus kommen.

Was gilt ansonsten bei der Betriebsprüfung zu beachten?

Wichtig zu wissen ist, dass ein Prüfer nicht einfach so vor Ihrer Tür stehen wird. Sie haben sogar ein Anrecht darauf, mindestens 14 Tage vorher benachrichtigt zu werden, bevor dieser bei Ihnen auf der Matte steht. Warum? Der Prüfer wird in Ihrem Unternehmen die Prüfung durchführen und wird einen Raum bzw. Arbeitsplatz benötigen, damit er seine Arbeit durchführen kann.
Damit dieser, und das ist nun einmal in Ihren Interesse, seine Arbeit schnell durchführen kann, sollte Ihm eine fachkundige Auskunftsperson als Unterstützung an die Seite gestellt werden.

Es ist selbstredend, dass der Zuständige für die Betriebsprüfung einen Zugriff auf Ihre Dokumentation benötigt. Diese muss in schriftlicher Form vorhanden sein – digital ist nicht ausreichend.
WICHTIG: Normalerweise darf er nur die steuerrelevanten Daten überprüfen. Erst bei einem harten Verdacht auf Betrug, darf der Prüfer alle Daten einsehen.

Natürlich kann es vorkommen, dass nach einer solchen Überprüfung, sich die zu zahlenden Steuern des Unternehmens ändern können. Bevor dies aber der Fall ist, haben Sie ein Anrecht darauf, eine Schlussbesprechung durchzuführen, bei der man auf einzelne Punkte eingehen kann.

Wir raten Ihnen daher an, schon im Vorfeld für eine gute Sortierung und Buchhaltung zu sorgen. Bei Fragen oder für eine Unterstützung, können Sie uns gerne kontaktieren.