Für 2026 hat die Bundesregierung eine Reihe steuerlicher Änderungen geplant, die viele Steuerzahlerinnen und Steuerzahler direkt betreffen. Ein zentrales Ziel ist es, die Belastung durch Inflation und kalte Progression abzumildern und gleichzeitig gezielte Entlastungen für Familien, Pendler und Ehrenamtliche zu schaffen.
Ein wesentlicher Baustein ist die Anhebung des Grundfreibetrags in der Einkommensteuer: Dieser steigt zum 1. Januar 2026 von 12.096 € auf 12.348 € für Alleinstehende (bzw. 24.696 € bei gemeinsamer Veranlagung). Dadurch bleibt ein größerer Teil des Einkommens steuerfrei, was sich in einer geringeren Lohnsteuer-Belastung im Monatseinkommen niederschlägt.
Parallel dazu werden die Steuertarif-Grenzen verschoben, damit höhere Einkommen erst später in höhere Steuersätze rutschen. So greift der Spitzensteuersatz von 42 % künftig erst ab rund 69.800 € zu versteuerndem Einkommen. Außerdem wird die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag angehoben, sodass mehr Arbeitnehmer von dieser Abgabe verschont bleiben.
Zudem gibt es deutliche Entlastungen für Familien: Der Kinderfreibetrag wird erhöht und das Kindergeld steigt auf 259 € pro Monat pro Kind, was insbesondere mittleren Einkommen zugutekommt.
Ein weiterer Fokus liegt auf Pendlerpauschale und Ehrenamt. Die Entfernungspauschale wird auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer angehoben, was Arbeitspendlern steuerlich stärker zugutekommt als bisher. Für Ehrenamtliche und Übungsleiter steigen die steuerfreien Pauschalen (z. B. auf 3.300 € bzw. 960 €), um freiwilliges Engagement zu fördern.
Ein wichtiges neues Modell ist die sogenannte „Aktivrente“: Rentnerinnen und Rentner, die über das reguläre Rentenalter hinaus arbeiten, dürfen bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei verdienen, was Anreize für einen späteren Berufseintritt setzen soll.
Schließlich ist geplant, dauerhaft den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 % auf Speisen in Restaurants und Cafés anzuwenden, was Konsumenten entlasten soll – dies ist Teil eines größeren steuerlichen Entlastungspakets, das u. a. auch höhere Abzugsbeträge für Beiträge zu Gewerkschaften und politischen Parteien vorsieht.

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