Es klingt für den normalen Verbraucher erst einmal richtig gut: Die Mehrwertsteuer wird gesenkt. Diese Maßnahme wurde von der Bundesregierung beschlossen, um die Folgen der Corona-Krise für Unternehmen zu verringern.
Was bedeutet die Senkung der Mehrwertsteuer genau?
Ab dem 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 sinkt die Umsatzsteuer. Beim normalen Satz sinkt Sie von 19% auf 16%. Gilt der ermäßigte Satz (z.B. bei Büchern) dann von 7% auf 5%.
Was bedeutet die Senkung der Mehrwertsteuer Probleme?
Es bedeutet erst einmal für ein Unternehmen sehr viel Arbeit. Die Chance hier Fehler zu machen, sind natürlich sehr groß.
Es gibt daher ein paar Punkte die man beachten sollte, um am Ende nicht in eine „Steuerfalle“ zu tappen. Vieles hängt mit der tatsächlichen Bereitstellung von gekauften Leistungen zusammen.
Hier stellt sich natürlich die Frage: Welcher Zeitpunkt gilt denn nun? Hier spielen ein paar Punkte mit rein:
- Sollte es sich um eine Ware handeln, zählt der Zeitpunkt ab dem die Lieferung begonnen hat
- Bei Ware kann aber auch gelten, dass der Zeitpunkt erreicht ist, wenn der Empfänger über die Ware/Leistung voll verfügt.
- Handelt es sich nicht um eine Ware, kommt es darauf an, wann die Leistung vollendet ist.
- Es kommt auch darauf an, ob schon eine Teilleistung vorhanden ist. Wenn ja und eine Abgrenzung möglich ist, muss dies auch beachtet werden.
Daraus ergeben sich einige Schwierigkeiten, da mitunter (z.B.) Rechnungen aus dem Jahr 2021 dann dennoch mit 16% gestellt werden müssen.
Was muss ich/mein Unternehmen nun machen?
Kontakt mit Ihrem Steuerberater aufnehmen klingt Etwas lapidar, aber entspricht der Realität. Es gilt verschiedenste Punkte zu klären.
- Haben Sie Systeme (z.B. Webshops) bei denen die Steuer angepasst werden muss?
- Sind nun neue Konten von Nöten oder Steuerkennzeichen?
- Haben Sie vielleicht irgendwelche Sonderfälle, die durch Ihre Unternehmensart entstanden sind?
Unsere Steuerkanzlei Kuschel berät Sie gerne zu diesem stressigen Thema. Folgen Sie einfach diesen Link zu unserer Kontaktseite.
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