Was so manchen betrifft: Seit dem 01.01.2022 wird die Grundsteuer neu berechnet – Eigentümer sollten dies eindeutig im Auge behalten. Zwischen Juli und Oktober 2022 müssen diese eine neue Steuererklärung an die Finanzämter schicken – keine kleine Aufgabe. Selbstverständlich unterstützen wir unsere Mandanten dabei gerne.
Warum wurde die Grundsteuerreform durchgeführt?
Kurz gesagt urteilte das Bundesverfassungsgericht am 10.04.2018, dass die bis dato geltende Grundsteuerermittlung verfassungswidrig ist.
Die davor geltende Berechnung, orientierte sich an Angaben, welche längst nicht mehr der aktuellen Wertentwicklung entsprechen. Dazu wurden für unbebaute Grundstücke und Häuser Einheitswerte aus dem Jahr 1935 (neue Bundesländer) und 1964 (alte Bundesländer) zur Rate gezogen.
Dies führte z.B. dazu, dass obwohl zwei Hausbesitzer gleich große Gebäude besitzen und auch die Grundstücke gleich groß sind, unterschiedlich hohe Grundsteuer zahlen müssen.
Was genau soll sich ändern?
Kurz gesagt: Die zu zahlende Grundsteuer soll einheitlich werden, damit das oben genannte Beispiel nicht mehr vorkommt. Dies bedeutet selbstverständlich, dass ALLE Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden sollen.
Wenn Sie Grundstücksbesitzer sind, sollten Sie schon einen Bescheid vom Finanzamt bekommen haben, mit einer Aufforderung eine neue Grundsteuererklärung abzugeben. Durch diese Angaben wird das Finanzamt den Grundstückswert ermitteln.
Abschaffung des Einheitswertes
Die meisten Länder werden den Grundstückswert mit den Mitteln des Bundesmodells ermitteln lassen. Nach diesen wird der Grundbesitzwert aus folgenden Punkten errechnet:
- Bodenwert
- Nettokaltmiete
- Grundstücksgrösse
- Gebäudealter
Außerdem wird es sehr wichtig sein, welcher Hebesatz gelten wird, denn dieser wird sich im Zuge der Reform auch verändern. Dieser wird durch die Gemeinden nämlich ebenfalls neu ermittelt. Dies wird dann auch die Grundsteuer direkt verändern.
Bitte beachten Sie, dass manche Bundesländer das Bundesmodell nicht nutzen: Hamburg, Hessen und Niedersachsen berücksichtigen die Lage mit. In Bayern und Baden-Württemberg ist die Grundstücksfläche besonders wichtig und Sachsen und Saarland haben das Bundesmodell ein wenig angepasst.
Die neue Grundsteuer muss aber erst ab dem 01.01.2025 gezahlt werden – dennoch haben Sie nun wenig Zeit.
Unsere Steuerkanzlei steht Ihnen bei der Bewältigung der zusätzlichen Arbeit gerne zur Verfügung!
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