Auch dieses Jahr war wieder sehr aufreibend für viele Betriebe; der Jahresabschluss ist dann einfach nur noch eine zusätzliche Belastung, auf die so manches Unternehmen gerne verzichten würde.

Es ist also kein Wunder, dass diese lästige Pflicht gerne ausgelagert wird. Unsere Steuerkanzlei aus München unterstützt Sie selbstverständlich gerne dabei.

Der Jahresabschluss, gerade bei großen Unternehmen, gehört zu einer der aufwändigsten Pflichten, welche in einem Geschäftsjahr anstehen können. Zu diesen ist man anbei verpflichtet, wenn:

  • Die Art des Unternehmens dies vorgibt. Alle Kaufleute, Personen- und Kapitalgesellschaften sind zu einem jährlichen Abschluss verpflichtet.
  • Eine gewisser Jahresumsatz bzw. Gewinn liegt vor. Wenn mehr als 600.000€ Jahresumsatz erwirtschaftet werden und ein Jahresgewinn von mehr als 60.000€ vorliegt, wird diese Grenze überschritten.

Erfüllen Sie diese Voraussetzungen nicht, müssen Sie einen deutlich weniger umfänglichen Abschluss anfertigen: Die Einnahmen Überschuss Rechnung.

Anbei: Mit dem Jahresabschluss kommt noch eine weitere Pflicht dazu. Neben einer Überprüfung, muss er außerdem noch veröffentlicht werden. Seit dem Jahr 2013 gibt es hierzu die Anordnung, dass er im Bundesanzeiger und auch Handelsregister elektronisch zur Verfügung gestellt werden muss.

Woraus besteht der Jahresabschluss?

Der Inhalt des Jahresabschlusses hängt ein wenig von der Art Ihres Unternehmens ab. Einzelkaufleute und auch Personengesellschaften müssen normalerweise nur die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung anfertigen. Den Anhang müssen Kapitalgesellschaften und kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften anfertigen.

Der Lagebricht muss aber unter Umständen auch von Kapitalgesellschaften gemacht werden. Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften müssen Ihn immer machen, dazu noch die Kapitalflussrechnung und den Eigenkapitalsspiegel.

Neben der eigentlichen Durchführung müssen auch verschiedene Bestandteile vorbereitet vorliegen. Zu diesen zählen:

  • Arbeitsunterlagen
  • Die Inventur des Unternehmens
  • Verträge
  • Buchhaltung
  • Abschreibungen
  • Fahrtenbuch
  • Forderungen
  • Rücklagen

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