Die Unternehmensnachfolge ist ein komplexer Prozess, bei dem steuerliche Aspekte eine zentrale Rolle spielen. Eine frühzeitige und sorgfältige Planung ist entscheidend, um steuerliche Fallstricke zu vermeiden und die Unternehmensfortführung zu sichern.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Bei der Übertragung von Betriebsvermögen im Rahmen einer Unternehmensnachfolge können erhebliche Erbschaft- oder Schenkungsteuern anfallen. Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) sieht jedoch Steuervergünstigungen vor:

  • Regelverschonung: 85 % des begünstigten Betriebsvermögens können steuerfrei übertragen werden.
  • Optionsverschonung: Unter bestimmten Voraussetzungen ist sogar eine 100 %ige Steuerbefreiung möglich.

Diese Verschonungen setzen voraus, dass der Betrieb über einen bestimmten Zeitraum fortgeführt wird und bestimmte Lohnsummen eingehalten werden.

Wegzugsbesteuerung

Wenn ein Unternehmensinhaber oder Anteilseigner ins Ausland verzieht, kann die sogenannte Wegzugsbesteuerung gemäß § 6 AStG greifen. Dabei wird ein fiktiver Veräußerungsgewinn auf die Anteile am Unternehmen besteuert, auch wenn keine tatsächliche Veräußerung stattgefunden hat Juhn. Dies kann zu erheblichen Steuerbelastungen führen und sollte bei der Nachfolgeplanung berücksichtigt werden.

Notfallplanung

Ein plötzlicher Ausfall des Unternehmers ohne vorbereitete Nachfolgeregelung kann die Handlungsfähigkeit des Unternehmens gefährden. Daher ist es wichtig, rechtzeitig einen Notfallplan zu erstellen, der unter anderem folgende Punkte umfasst:

  • Erstellung eines Notfallordners mit allen relevanten Dokumenten
  • Prüfung und Aktualisierung bestehender Verträge und Vollmachten
  • Klärung der rechtlichen und steuerlichen Folgen im Falle eines plötzlichen Ausfalls

Durch eine frühzeitige und umfassende Planung der Unternehmensnachfolge können steuerliche Belastungen minimiert und die Zukunft des Unternehmens gesichert werden.