Wer selbstständig oder freiberuflich tätig ist, kann bestimmte Versicherungen steuerlich geltend machen – vorausgesetzt, sie dienen dem Schutz betrieblicher Risiken. Diese Versicherungsbeiträge werden als Betriebsausgaben eingestuft und mindern dadurch den zu versteuernden Gewinn.
Vollständig abzugsfähige Versicherungen
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Betriebshaftpflichtversicherung: Sie sichert das Unternehmen gegen Personen- und Sachschäden ab, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit Dritten zugefügt werden. Die Prämien sind voll absetzbar.
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Berufshaftpflichtversicherung: Besonders relevant für bestimmte Berufsgruppen, wie Ärzte, Architekten oder Rechtsanwälte. Auch diese Versicherung ist vollständig abziehbar.
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Vermögensschadenhaftpflicht: Sie deckt rein finanzielle Schäden, etwa durch Beratungsfehler, und ist in voller Höhe als Betriebsausgabe ansetzbar.
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Betriebsunterbrechungsversicherung: Sie springt bei Betriebsstillstand infolge von Schäden ein. Die Kosten sind steuerlich anrechenbar.
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Gewerberechtsschutz: Rechtliche Auseinandersetzungen im betrieblichen Kontext werden über diese Versicherung abgesichert – Beiträge sind abziehbar.
Teilweise absetzbare Policen
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Kranken- und Pflegeversicherung: Die Grundabsicherung kann als Sonderausgabe abgesetzt werden, Zusatzleistungen jedoch nicht.
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Berufsunfähigkeitsversicherung: Beiträge sind anteilig als Sonderausgaben steuerlich anerkennbar.
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Unfallversicherung: Deckt sie ausschließlich berufliche Risiken ab, kann sie vollständig, bei gemischter Nutzung nur anteilig abgesetzt werden.
Nicht abzugsfähige Versicherungen
Private Versicherungen, wie Hausrat oder die private Haftpflicht, zählen nicht zu den Betriebsausgaben und sind steuerlich nicht relevant.
Steuertipps für Versicherungen
Wichtig ist der Nachweis, dass die Versicherung rein betrieblich genutzt wird. Bei gemischten Versicherungen muss der betriebliche Anteil klar dokumentiert sein. Eine saubere Trennung zwischen privaten und beruflichen Versicherungen hilft, Konflikte mit dem Finanzamt zu vermeiden. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich steuerlich beraten lassen.
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