Einnahmenüberschussrechnung München
Die Einnahmenüberschussrechnung ist eine vereinfachte Art der Gewinnermittlung von kleineren Unternehmen, Nicht-Kaufmännern und Freiberuflern. Sie dient dem Zweck der Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Stellt sich bei dieser Rechnung eine positive Differenz heraus, so bedeutet dies einen Gewinn für den Unternehmer. Das Ergebnis dient dann als Besteuerungsgrundlage. So hat es beispielsweise Einfluss auf die Umsatzsteuerlast, die Höhe der Einkommensteuer, die Gewerbesteuer und die Körperschaftssteuer.
Je niedriger ein Gewinn dabei ausfällt, desto eher kann das Unternehmen auch auf die Buchhaltung im Sinne der doppelten Buchführung verzichten. All dies dient der Vereinfachung der Prozesse und soll Unternehmern den Schritt in die Selbständigkeit vereinfachen. Unternehmer die einen Jahresumsatz von 17.500 € nicht überschreiten sind darüber hinaus lediglich dazu verpflichtet eine formlose Aufstellung der Betriebseinnahmen und -ausgaben zu übermitteln.
Ein weiterer wesentlicher Unterschied gegenüber der doppelten Buchführung ist die Tatsache, dass als einziger Faktor bei der Einnahmenüberschussrechnung nur das Datum des Zahlungseingangs zählt. Der Grund der Zahlung muss nicht angegeben werden. Die Ausarbeitung dieser Daten kann nichts desto trotz durchaus aufwendig und zeitintensiv sein. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen in unserer Steuerkanzlei in München einen umfassenden Service zur Ausarbeitung Ihrer Einnahmenüberschussrechnung. Kontaktieren Sie uns um weitere Informationen zu diesem Thema und zu allen weiteren von uns angebotenen Leistungen zu erhalten.