Auch wenn das Thema wahrscheinlich vielen jetzt schon unangenehm ist, sollten wir über Heizungen und Steuern sprechen. Seit dem 01.01.2023 gibt es keine Förderung mehr für Heizungen, welche durch Gas betrieben werden. Hier hat sich die Perspektive und auch die Möglichkeiten ein wenig geändert. Daher wollen wir diesen Monat ein wenig darauf eingehen, welche Möglichkeiten für Förderungen Sie haben, wenn es um die Heizung geht.

Das Klimapaket 2030

Zunächst einmal ist es hier wichtig zu wissen, dass es zwar einen Steuerbonus gibt, dieser ist aber beschränkt. Dieser wird in der Regel nur gewährt, wenn die Heizungsanlage die besteht, vor mindestens zwei Jahren in Betrieb genommen wurde. Andernfalls gibt es hier keine Möglichkeit, diese Optimierung zu unterstützen.

Allgemein gilt, dass je nach Umständen bis zu 40.000 € als Steuerermäßigung hinzukommen können. Je nach Gebäudeart bzw. Investitionssumme kann dies aber noch verschoben werden. Bis zu 20% sind dann möglich, aber mit einer Obergrenze von 200.000€.

Hinweis: Zu den Maßnahmen, welche gefördert werden können, gehören nicht nur Arbeiten an der Heizung. Wärmedämmung, eine Überarbeitung des Lüftungssystems, Sanierung/Dämmung von Türen und Fenstern und auch die Einrichtung gewisser digitaler Systeme können hierzu gehören.

Wichtiger Unterschied Förderung und Bonus

Im Moment läuft neben dem Klimapaket 2030 auch noch die staatliche Heizungsförderung. Diese läuft im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Sie können in einem Jahr bzw. auf ein Projekt bezogen diese beiden nicht kombinieren. Des Weiteren muss eine solche Förderung natürlich auch im Vorfeld beantragt werden. Dazu müssen Sie sich bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude melden. Auch hier gilt es anbei darauf zu achten, welche System noch unterstützt werden und zu Summen.

Allgemein gilt, dass nur noch bestimmte Heizsysteme unterstützt werden. Dazu gehören die regenerativen, welche man eher als Wärmepumpen oder Hybridheizungen kennen könnte.

Im Zweifelsfall gilt wie immer auch hier: Sollten Sie fragen zu dieser Thematik haben, unterstützt unsere Steuerkanzlei aus München Sie gerne!