Egal ob es sich bei Ihrem Unternehmen um einen kleinen Handwerksbetrieb handelt oder um ein größeres Unternehmen mit mehr als fünfzig Mitarbeitern: Die Buchführung bzw. Buchhaltung ist eine zeitaufwändige Pflicht für Alle.
Und wie bei vielen Dingen im deutschen Steuersystem, steckt auch hier der Teufel im Detail. Denn auch wenn jedes Unternehmen zur Buchführung verpflichtet ist, gibt es zwei verschiedene Varianten, die angewendet werden können.
Freiberufler, landwirtschaftliche Betriebe und Gewerbe mit geringem Einkommen müssen nur die Einnahmen-Überschussrechnung anfertigen. Dennoch lohnt es sich in solchen Fällen, wenn Betriebsausgaben und -einnahmen getrennt und transparent aufgelistet werden. Das erleichtert anschließend den „Abschlussbericht“ natürlich ungemein.

Alle Anderen müssen eine doppelte Buchführung durchführen. Bei dieser teilen sich die Daten eines Unternehmens in Soll und Haben. Diese hat ihren Namen daher, dass jeder Geschäftsvorgang nicht nur einmal, sondern zweimal gebucht wird. Dies bedeutet, dass der Geschäftsvorgang auf zwei verschiedenen Konten („Haben und Soll“) dokumentiert wird.

Die Grundlagen der doppelten Buchführung

Diese vorherrschende Art der Finanzbuchhaltung, bezieht, wie weiter oben erwähnt, sich auf den Stand der Soll und der Haben Seite.
Natürlich gibt es auch hier gewisse Anforderungen, die eine Buchführung erfüllen muss, um vor dem Gesetzgeber den Mindeststandard einer doppelten zu erreichen. Zu diesen Grundlagen zählen:

  1. Alle Geschäftsvorfälle müssen doppelt gebucht werden.
  2. Der Unternehmenserfolg muss mit Hilfe einer Gewinn- und Verlustrechnung ermittelt werden.
  3. Es muss ein Vermögensvergleich durchgeführt werden. Dies geschieht durch die Erstellung der Anfangs- und Schlussbilanz.

Auch wenn dies selbstverständlich viel mehr Arbeit ist, hat die doppelte Buchführung aber auch einen Vorteil. Da die Aufarbeitung der Daten sehr viel aufwendiger gestaltet ist, sind komplexere Auswertung eine Möglichkeit.
Mit diesen können Geschäftsauswertungen genauer unter die Lupe genommen werden; so kann man z.B. ermitteln, welche Vorgänge zu wenig Erträge für den jeweiligen Aufwand bringen.

Gerne unterstützt unsere Steuerkanzlei Kuschel aus München Sie bei dieser aufwendigen Arbeit!