Dieses Szenario steht leider öfter ins Haus: Jahresabschluss und dann Betriebsprüfung. Manchmal lässt sich das gar nicht vermeiden, aber oft liegt es an einem anderen Punkt. Wird der Jahresabschluss nicht ordentlich angefertigt und es gibt große Unstimmigkeiten, dann kann dies sehr schnell passieren.

Dabei sollte gerade bei dieser jährlichen Pflicht, bei der wir Sie gerne unterstützen, sehr sorgfältig vorgehen. Aber Achtung: Nicht unbedingt jedes Unternehmen ist auch zu einem Jahresabschluss verpflichtet. Dies gilt nur für Sie wenn:

  • Die Art des Unternehmens dies vorgibt. Alle Kaufleute, Personen- und Kapitalgesellschaften sind zu einem jährlichen Abschluss verpflichtet.
  • Eine gewisser Jahresumsatz bzw. Gewinn liegt vor. Wenn mehr als 600.000€ Jahresumsatz erwirtschaftet werden und ein Jahresgewinn von mehr als 60.000€ vorliegt, wird diese Grenze überschritten.

Und was nun wenn nach dem Jahresabschluss die Betriebsprüfung folgt?

Zunächst einmal gibt es ja immer einen Grund, warum es zu einer solche Prüfung kommen kann. Dazu zählen:

  • Steuer wurden zu spät gezahlt und/oder man verpasst Abgabefristen.
  • Die Gewinne weichen stark vom Vorjahr ab.
  • Es gibt Unstimmigkeiten im abgegeben Jahresabschluss. Dies passiert gerne, wenn Positionen nicht genau begründet werden.

Nun zählt auch der richtige Umgang mit der Prüfung.

Auch wenn Sie ärgerlich ist, sollte man erst einmal ruhig bleiben. Man muss 14 Tage im Voraus Bescheid bekommen, damit man die notwendigen Vorbereitungen treffen kann. Auf diese Vorlaufzeit haben Sie ein Anrecht.

Der Prüfer braucht im Idealfall eine Ansprechperson und selbstverständlich einen Arbeitsplatz und Zugang zu Ihrer Dokumentation. Zugriff sollte aber nur auf steuerrelevante Daten gewährt werden.
Ist die Prüfung abgeschlossen kommt es zu einer Schlussbesprechung, bei der Sie bestimmte Punkte nachdiskutieren/erklären können.

Wir raten Ihnen daher an, schon im Vorfeld für eine gute Sortierung und Buchhaltung zu sorgen. Bei Fragen oder für eine Unterstützung, können Sie uns gerne kontaktieren.

 

Sollten Sie zu diesem oder anderen Themenbereichen unsere Unterstützung wünschen, nehmen Sie doch gerne mit unserer Steuerkanzlei aus München Kontakt auf.