Die Mindestlohnkommission hat Ende Juni 2025 beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn erneut deutlich anzuheben. Zum 1. Januar 2026 steigt er von aktuell 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde, ab dem 1. Januar 2027 folgt eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro. Innerhalb von zwei Jahren bedeutet das eine Steigerung von rund 14 Prozent.
Für Unternehmen, die Mitarbeiter im unteren Lohnsegment beschäftigen, sind diese Änderungen von großer praktischer Bedeutung. Besonders betroffen sind Betriebe mit Minijobbern und Teilzeitkräften. Da die Geringfügigkeitsgrenze beim Minijob aktuell bei 538 Euro im Monat liegt, führt der steigende Stundenlohn dazu, dass die monatlich zulässige Arbeitszeit sinkt. Arbeitgeber müssen hier genau kalkulieren, um Überschreitungen und damit verbundene Sozialversicherungspflichten zu vermeiden.
Auch bestehende Arbeitsverträge sollten geprüft werden. Überall dort, wo Vergütungen bislang knapp oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns lagen, ist zu überlegen, ob Anpassungen notwendig sind, um ein ausreichendes Lohngefüge innerhalb des Unternehmens zu wahren. Die Erhöhung kann außerdem Auswirkungen auf tarifgebundene Löhne, Branchenmindestlöhne und Zulagen haben.
Für die Lohnbuchhaltung bedeutet der höhere Mindestlohn zusätzlichen Anpassungsaufwand. Abrechnungsprogramme, Stundenkonten und Arbeitszeitmodelle müssen rechtzeitig aktualisiert werden. Steuerberater unterstützen hier bei der richtigen Umsetzung und sorgen dafür, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Ein weiterer Aspekt ist die Kalkulation von Preisen und Angeboten. Insbesondere im Dienstleistungs- und Handwerksbereich können steigende Personalkosten die Gewinnmargen deutlich belasten. Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob Preisanpassungen oder Effizienzsteigerungen notwendig sind.
Fazit: Die Erhöhung des Mindestlohns bringt für Arbeitnehmer mehr Einkommen, für Arbeitgeber aber zusätzliche Kosten und organisatorische Herausforderungen. Damit es nicht zu Nachteilen durch falsche Abrechnungen oder unbeabsichtigte Überschreitungen bei Minijobs kommt, empfiehlt es sich, die Lohn- und Personalplanung gemeinsam mit dem Steuerberater rechtzeitig zu überprüfen.
Neueste Kommentare