Die Homeoffice-Pauschale wurde 2020 während der Corona-Pandemie eingeführt, um Arbeitnehmer für zusätzliche Kosten wie Strom und Heizung bei der Arbeit von zu Hause zu entschädigen. Ursprünglich bis 2022 geplant, wurde sie 2023 entfristet und erhöht, da das Homeoffice in vielen Unternehmen weiterhin genutzt wird.
Ab 2024 gibt es neue Regelungen: Die Pauschale wird auf 6 Euro pro Tag erhöht, und die bisherige Begrenzung von 600 Euro pro Jahr entfällt. Arbeitnehmer können die Pauschale nun für bis zu 210 Tage im Jahr in Anspruch nehmen, was eine maximale Steuerentlastung von 1.260 Euro ergibt.
Die Homeoffice-Pauschale richtet sich an Arbeitnehmer ohne separates Arbeitszimmer und kann im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Sie gilt auch für Selbstständige und Freiberufler, die überwiegend von zu Hause aus arbeiten.
Die Pauschale kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn an einem Arbeitstag die erste Tätigkeitsstätte besucht wird. Es ist jedoch möglich, gleichzeitig die Reisekosten für berufliche Fahrten anzusetzen. Berufsgruppen wie Lehrer, die teilweise von zu Hause arbeiten, profitieren ebenfalls von dieser Regelung. Unter bestimmten Bedingungen können die Homeoffice-Pauschale und die Entfernungspauschale gleichzeitig geltend gemacht werden.
Die Pauschale entfällt, wenn bereits Kosten für ein separates Arbeitszimmer oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung abgesetzt werden. Mit den neuen Regelungen ab 2024 wird die Homeoffice-Pauschale somit flexibler und für viele Arbeitnehmer attraktiver.
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