Ab dem 1. Januar 2026 ändern sich die Verdienstgrenzen für Minijobs und Midijobs in Deutschland. Hintergrund ist eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 € pro Stunde.
Für Minijobs bedeutet das: Die bisherige monatliche Verdienstgrenze von 556 € steigt auf künftig 603 € pro Monat. Damit dürfen geringfügig Beschäftigte jeden Monat etwa 47 € mehr verdienen — ohne dass der Minijob-Status verloren geht.
Für Midijobs (Übergangsbereich) verschiebt sich die Untergrenze entsprechend: Ab 1.1.2026 beginnt der Midijob bei 603,01 € monatlich und reicht bis 2.000 €, wie bisher.
Das hat praktische Folgen für Arbeitgeber und Beschäftigte: Wer künftig regelmäßig über 603 € verdient, fällt aus der Minijob-Regelung heraus und unterliegt der Sozialversicherungspflicht — mit Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass Verträge, Entgeltangaben und Meldungen auf ihre Gültigkeit geprüft werden sollten: Wird die neue Grenze unterschritten oder überschritten? Wird der Status klar definiert (Minijob oder Midijob)?
Als Steuerberatung empfiehlt es sich jetzt, alle bestehenden Minijob-Verhältnisse zu analysieren und bei Bedarf anzupassen – insbesondere wenn monatliche Entgelte nahe der Grenze liegen oder durch Zuschläge und Sonderzahlungen überschritten werden. Die neue Regelung bietet zugleich eine Chance: Für Beschäftigte kann der Minijob-Rahmen ausgeweitet werden, ohne den Status zu verlieren.
Unser Team der Ullrich Kuschel Steuerberatung unterstützt Sie gern bei der Prüfung Ihrer Beschäftigungsverhältnisse, der korrekten Lohn- und Sozialversicherungsmeldung sowie der optimalen Nutzung der neuen gesetzlichen Verdienstgrenzen.

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