Kurzarbeit, Streichungen, Zuschüsse – die Lohnbuchhaltung ist je nach Betrieb in den letzten Monaten nicht einfacher geworden. Je nach Unternehmen ist diese eh schon sehr aufwändig. Je nachdem welche Art von Anstellungen in Ihren Unternehmen vorkommen, gerade bei Provisionen, kann dies noch einmal aufwändiger werden.

Was macht die Lohnbuchhaltung eigentlich?

Diese Frage stellt man sich leider sehr schnell und spielt den Aufwand ein wenig herunter. Daher hier ein kurzer Überblick, über die drei Übergebiete, aus denen sich die einzelnen Aufgaben der Lohnbuchhaltung bilden.

  1. Die Sozialversicherung muss immer über die aktuellen Daten eines Arbeitnehmers auf dem Laufenden gehalten werden bzw. bei Neuanstellung übermittelt werden. Man spricht in diesem Teilgebiet auch von der Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung – verkürzt DEÜV genannt.
  2. Für die meisten Arbeitnehmer auch irgendwann interessant, ist der Krankenkassennachweis. Damit die Krankenkassen der jeweiligen Angestellten auch entsprechend bezahlt werden, muss die Lohnbuchhaltung diese auch immer auf den aktuellen Stand halten.
  3. Damit der Arbeitnehmer nicht seine Steuern selbst berechnen, einsenden und überprüfen lassen muss, gibt es den größten Teil. Die Steueranmeldung ist die wichtigste Pflicht für die Buchhaltung. Ohne diese ist eine Quellenbesteuerung der Lohnsteuer erst gar nicht möglich – und somit auch kein Nettolohn.

Die Lohnabrechnung

Dieser Punkt interessiert nun wirklich jeden Arbeitnehmer. Die Lohnabrechnung ist eine der wichtigsten, monatlichen Pflichten eines Unternehmens. Jeder Beschäftigte hat ein Anrecht darauf, diese zu erhalten. Sie ist auch unabdingbar wenn es um Dinge wie die private Steuererklärung geht.

Normalerweise sollte dies auch kein Problem sein. Hat ein Unternehmen hauptsächlich die „üblichen“ 40 Stunden Angestellten, ist dies immer noch viel Arbeit, aber keine Sonderabreiten fallen an.

Anders sieht es, wie Eingangs schon erwähnt, mit anderen Lohnmodellen aus. Sei es Provision, Wochenendarbeit oder Nachtarbeit: diese bedeuten immer ein wenig mehr Aufwand.

Unsere Kanzlei Kuschel aus München unterstützt Sie wie immer gerne. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.