Ein jedes Unternehmen weiss: Ohne eine gute Buchhaltung funktioniert Nichts in einem Unternehmen – zumindest im finanziellen Bereich. Neben den jeweiligen Pflichten bedeutet es für ein Unternehmen vor allen Dingen einen zusätzlichen Zeitaufwand.
Wie groß der Aufwand für das jeweilige Unternehmen ist, hängt von dessen Größe aber auch von der Art des Unternehmens ab. Man unterscheidet hier zwischen der einfachen und der doppelten Buchführung.
Landwirtschaftliche Betriebe, Gewerbe mit einem eher geringen Einkommen und auch Freiberufler fallen unter die einfache Buchführung – auch als Einnahmen-Überschussrechnung bekannt. Dennoch sollten auch solche Unternehmen sich überlegen, ob Sie Betriebsausgaben und -einnahmen nicht doch getrennt dokumentieren.
Fällt Ihr Unternehmen nicht unter diese Ausnahmen, so ist logischerweise die doppelte Buchführung eine Notwendigkeit. Die dokumentierten Belege und Unterlagen werden dabei in Soll und Haben geteilt. Jeder Geschäftsvorgang wird somit auf zwei verschiedenen Konten, welche Soll und Haben jeweils zugeteilt sind, gebucht – woraus sich auch der Begriff doppelte Buchführung ableitet.
Wissenswertes zur doppelten Buchführung
Auch wenn es leider nicht gerne gehört wird, so ist die doppelte Variante, die häufigste unter deutschen Unternehmen. Damit diese reibungs- und lückenlos von Statten gehen kann, müssen aber einige vom Gesetzgeber vorgegebene Standards erfüllt werden:
- Wie schon weiter oben erwähnt, müssen sämtliche Geschäftsvorfälle (Einnahmen, Ausgaben etc.) doppelt gebucht werden.
- Es muss eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellt werden. Dies ist notwendig, damit der Unternehmenserfolg ermittelt werden kann.
- Die dritte Anforderung betrifft den Vermögensvergleich. Dieser muss durchgeführt werden, indem Schluss- und Anfangsbilanz erstellt werden.
Sie sehen also: Die Buchführung bedeutet für Sie viel Aufwand, bietet aber gleichzeitig auch eine Gelegenheit. Da Sie ohnehin schon eine aufwendige Aufarbeitung Ihrer Daten durchführen, können Sie auch komplexere Auswertungen in Betracht ziehen. Mit einer solchen Geschäftsauswertung können Sie schnell herausfinden, welche Erträge für den jeweiligen Aufwand lohnend sind.
Haben Sie noch weitere Fragen? Unsere Steuerkanzlei Kuschel aus München hilft Ihnen gerne weiter.
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