Einen Steuerbescheid erhalten und was nun?
Einen Steuerbescheid sollten Sie spätestens dann schon einmal erhalten haben, wenn Sie eine Steuererklärung abgegeben haben. Egal ob privat Person oder Finanzamt, dass ist eine ganz normale Reaktion des Finanzamtes auf die Steuererklärung, aber nicht unbedingt jeder kann damit Etwas anfangen.
Gerade mit dem ersten Steuerbescheid kann man nicht unbedingt Etwas anfangen, dabei ist es sehr wichtig, dass man sich die erhaltenen Daten sehr genau anschaut und im Zweifelsfall schnell reagiert. Unsere Steuerkanzlei Kuschel aus München unterstützt Sie gerne dabei.
Was beinhaltet ein Steuerbescheid?
Im Grunde ist ein Steuerbescheid relativ simpel aufgebaut und folgt dem selben Modell: 3 verschiedene Seiten geben Ihnen alle notwendigen Informationen. Die erste Seite beinhaltet dabei Ihre persönlichen Daten welche Sie angegeben haben (Name, Geburtsdatum, Wohnort, Anschrift, usw.).
Auf der ersten Seite finden Sie außerdem, falls dies notwendig sein sollte, Informationen über Nachzahlungen. Sie finden dort natürlich auch die Bankverbindung und bis zu welchem Zeitpunkt die Zahlung beim Finanzamt eingegangen sein muss.
Die zweite und dritte Seite sollten Sie eindeutig genauer unter die Lupe nehmen. Hier werden die jeweiligen Berechnungen, welcher zu Ihrer Steuer führen, im Detail aufgelistet. Finden sich an dieser Stelle Fehler, sollten Sie so schnell wie möglich reagieren. Ein Monat nach erhalt gilt Ihr Steuerbescheid und Sie können keinen Einspruch mehr einlegen.
Es kommt selten vor, aber es gibt noch eine weitere Sonderform des Steuerbescheides, welchen wir hier erwähnen wollen. Der vorläufige Steuerbescheid ist, wie der Name schon erahnen lässt, eine vorläufige Berechnung Ihrer Steuer. Erhalten Sie einen solchen, muss ein Teil Ihrer Angaben genauer überprüft werden.
Gegen einen vorläufigen Bescheid können Sie keinen Einspruch einlegen, aber Sie können schon einmal einen Blick darauf werfen oder durch unsere Steuerkanzlei aus München werfen lassen. So können Sie, mit nur wenig Überprüfungsaufwand auf den richtigen Bescheid reagieren.
Sie haben noch Fragen oder wünschen eine Unterstützung? Dann nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf!
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