Auch wenn es nicht jeden bekannt sein sollte, so kann es sich sowohl im Studium als auch in der Ausbildung als lohnenswert erweisen, eine Steuererklärung abzugeben. Daher wollen wir in unseren dies monatigen Blogbeitrag für einige Beispiele in verwenden.
Gerne können Sie unsere Steuerkanzlei in München bei Fragen oder für die Steuererklärung an sich kontaktieren.
Fahrkosten: Das sollten Sie wissen
Nicht jeder Student hat den Luxus in derselben Stadt zu studieren und muss daher oft pendeln. Auch wenn dies eher mit dem Arbeitsplatz in Verbindung gebracht wird, können Studenten zumindest einen Teil Ihrer Fahrkosten durch eine Steuererklärung zurückerhalten.
Sie sollten aber eines dabei beachten: Meistens wird vom Steueramt nur die reine Entfernungspauschalte berücksichtigt.
Die Verwendungsaufwendung sowie Übernachtungskosten können auch berücksichtigt werden, aber nur wenn diese aus keiner doppelten Haushaltsführung stammen.
Ferienjobs: Ihre Möglichkeiten
Viele Studenten benutzen die Zeit zwischen Vorlesungen um Ihr Studium zu finanzieren, mit verschiedenen Studentenjobs. Die meisten konzentrieren sich darauf, dass Sie nicht zu viele Stunden in der Woche bzw. im Jahr arbeiten und nicht über einen bestimmten Betrag kommen, damit Sie keine Abgaben zahlen müssen.
Sollten Sie aber Abgaben zahlen müssen, kann es sich lohnen eine Steuererklärung bzw eine Lohnsteuererklärung abzugeben. Sollten Sie dabei nicht mehr als einen bestimmten Betrag verdienen, können die abgeführten Steuern sogar in voller Höhe erstattet werden.
Kindergeld bei Auszubildenden und Studenten
Nicht wenige Auszubildende und Studenten übersehen eine Tatsache: Auch Sie haben ein Anrecht auf Kindergeld! Sollten sie unter 25 Jahre alt sein und das aktuelle Studium bzw. Ausbildung ist Ihre Erste, Sie haben also keine weitere abgeschlossen, können Ihre Eltern Kindergeld anfordern.
Dies ist sogar dann möglich, wenn Sie nebenher maximal 20 Wochenstunden arbeiten und Ihr Verdienst im geringfügigen Bereich liegt. Selbst wenn Sie schon den Masterstudiengang besuchen, können Sie dieses in Anspruch nehmen.
Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir natürlich gerne für Sie zur Verfügung.
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