Jahresabschluss in München
Bei Ihrem Jahresabschluss sollten Sie keine Kompromisse eingehen und darauf vertrauen, das ein versierter Steuerexperte Ihre Interessen vertritt.
Bei uns können Sie sich auf die professionelle Erstellung von Bilanzen verlassen, die wir bereits für zahlreiche mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe oder Geschäfte vor Ort realisieren.
Während Sie sich um Ihr Kerngeschäft kümmern, erstellen wir, die Kanzlei Kuschel aus München, Ihre Bilanz.
Als Gewerbetreibende oder Geschäftsinhaber genießen Sie einen professionellen Vollservice,
mit dem Sie sich um Ihre steuerlichen Angelegenheiten keine Gedanken mehr machen müssen.
Ein guter Steuerberater ist Gold wert, wie Sie nicht nur während der fortlaufenden Bilanzierung, sondern auch am Jahresende bei der Erstellung der Abschlüsse und deren Übermittlung ans Finanzamt feststellen.
Kompetenz in der Beratung, Informationen zum effizienten Wirtschaften in Ihrer Firma, sowie die Übernahme aller Aspekte rund um Ihre Jahresabschlüsse erhalten Sie bei uns aus einer Hand.
Als renommierte Münchner Steuerkanzlei sind wir Ihr Ansprechpartner, wenn Sie sich Ihrem Unternehmen und nicht der Bilanzierung widmen möchten.
Sie entscheiden sich für einen Profi, der Spezialist in seinem Fach ist und Ihnen die beste Beratung, Betreuung und Realisierung Ihrer Aufträge bietet.
Widmen Sie sich Ihrem Kerngeschäft oder genießen den Feierabend, während wir uns um Ihre Abschlüsse und Bilanzen, sowie weitere steuerliche Angelegenheiten kümmern.
Wissenswertes zum Jahresabschluss – München und Umgebung
Zunächst einmal sollten Sie im Hinterkopf behalten, dass ein Jahresabschluss nicht von jedem Unternehmen angefertigt werden muss. Ist der Jahresumsatz und die Beschäftigten Anzahl relativ gering, spricht man von einem kleineren Unternehmen. Diese müssen nur eine Einnahme-Überschuss-Rechnung anfertigen, bei der unsere Kanzlei in München Sie natürlich auch gerne unterstützt.
Ist Ihr Unternehmen nun zu einem Jahresabschluss verpflichtet, sollten Sie ebenfalls im Hinterkopf behalten, dass es hier gewisse Vorgaben eingehalten werden müssen. So müssen Sie 12 Monate, nachdem der Jahresabschluss angefertigt wurde, diesen veröffentlichen. Dazu muss dieser von einem Steuerberater geprüft werden, was wir natürlich gerne übernehmen.
Zusätzlich müssen diese Inhalte in einem Jahresabschluss vollständig vorhanden sein:
- Lagebericht: Neben einem Vorcast für das kommende Geschäftsjahr, muss im Lagebericht der Geschäftsablauf vollständig und im Detail verdeutlicht werden.
- Gewinn- und Verlustrechnung: Wie der Name vermuten lässt, werden in diesem Teil des Jahresberichtes die Erträge und Aufwände eines Unternehmens aufgelistet.
- Bilanz: Damit die Bilanz vollständig ist, müssen das Vermögen (Aktiva) und die Schulden (Passiva) des jeweiligen Unternehmens gegenübergestellt werden.
- Anhang: Wichtig ist natürlich auch der Anhang, ohne den das Finanzamt nur reine Zahlen hat. Ohne genauere Angaben über die Finanzpositionen des Unternehmens, können die notwendigen Steuern nicht ermittelt werden – dies fällt meistens schlechter als notwendig aus.