Als wäre die aktuelle Krise nicht genug, kann bei vielen Unternehmen jetzt zusätzlich der Jahresabschluss anstehen. Und der Jahresabschluss ist schon unter normalen Umständen für ein Unternehmen eine anstrengende Sache.
Dies ist eine der aufwändigsten Pflichten, zu denen ein Unternehmen im Jahr aufgefordert wird. Der Bericht eine große Menge Vorabreit voraus und wenn man diese nicht ordentlich leistet, kann dies in doppelt ärgerlich werden.
Gibt es hier nämlich große Abweichungen oder Schwankungen, steht eine Betriebsprüfung schnell einmal an. Und das hier der Aufwand sich dann noch einmal vergrößert, sollte Ihnen klar sein.
Wer ist zum Jahresabschluss verpflichtet?
Die Regelungen wann Sie einen Jahresabschluss machen müssen, sind relativ eindeutig:
- Zunächst einmal gibt sowohl der Jahresüberschuss, als auch der Umsatz eine Bedingung an. Macht man mehr als 60.000€ Gewinn und setzt weniger als 600.000€ um, so besteht die Pflicht zum jährlichen Abschluss.
- Alle Kaufleute, Personen- und Kapitalgesellschaften sind zu einem jährlichen Abschluss verpflichtet.
Sollten Sie nicht dazu gehören, kommt aber Sie oft um einen jährlichen Bericht aber nicht herum. Dieser fällt weit aus kürzer aus und es ist auch unter dem Namen Einnahmenüberschussrechnung (kurz EüR) bekannt.
Der Jahresabschluss wird außerdem noch veröffentlicht – auch hier gibt es kein Drumherum Kommen. Das Dokument wird im Handelsregister und Bundesanzeiger der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt; seit 2013 ist dies nur noch elektronisch möglich.
Woraus besteht der Jahresabschluss?
Der Inhalt des Jahresabschlusses hängt ein wenig von der Art Ihres Unternehmens ab. Einzelkaufleute und auch Personengesellschaften müssen normalerweise nur die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung anfertigen. Den Anhang müssen Kapitalgesellschaften und kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften anfertigen.
Der Lagebricht muss aber unter Umständen auch von Kapitalgesellschaften gemacht werden. Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften müssen Ihn immer machen, dazu noch die Kapitalflussrechnung und den Eigenkapitalsspiegel.
Neben der eigentlichen Durchführung müssen auch verschiedene Bestandteile vorbereitet vorliegen. Zu diesen zählen:
- Arbeitsunterlagen
- Die Inventur des Unternehmens
- Verträge
- Buchhaltung
- Abschreibungen
- Fahrtenbuch
- Forderungen
- Rücklagen
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