Seit nun über 3 Jahren Veränderungen, hat sich das Thema von zu Hause arbeiten, stark verändert. Waren Heimarbeitsplätze eher seltener oder gar das eigne Arbeitszimmer, so sieht es heut zu Tage anders aus. Alleine die eigentliche einmalig gedachte Homeoffice Pauschale wird nun doch verlängert und erneut angewandt. Auch wann man überhaupt von einem Arbeitszimmer sprechen kann, hat sich ein wenig gelockert – wie sich hier die Lage verändern wird kann man schwer sagen. Wir wollen daher diesmal beim aktuellen Stand und Unterschieden bleiben.
Wann kann man von einem Arbeitszimmer überhaupt sprechen?
Findet der Hauptteil bzw. jeglicher Teil der Arbeit in einem Zimmer in den eignen vier Wänden statt, kann man hier anfangen über ein Arbeitszimmer zu sprechen. Was sehr wichtig ist, dass das Zimmer zu einem Großteil nur für diese Tätigkeit genutzt werden soll – so zu ca. 90%. Stellt man also „einfach“ seinen Arbeitsschreibtisch samt PC in das Wohnzimmer, kann man hier nicht von einem Arbeitszimmer sprechen. Ein wenig haben sich hier in den letzten Jahren die Regelungen gelockert, aber im Falle einer Überprüfung sollten die Gegebenheiten schon vorhanden sein.
Aber wie erwähnt gab es ja nun auch ein paar Änderungen zum Arbeitszimmer.
So kann nun ein Pauschbetrag für 2023 von 1.260€ angegeben werden, wenn ein häusliches Arbeitszimmer vorliegt. Die Überprüfung ob das Arbeitszimmer Hauptort des Berufs ist und ob dadurch mehr abgezogen werden kann, kann der Betrag höher ausfallen – aber in diesem Fall ist eine Überprüfung auch wahrscheinlicher bzw. ein Nachweis notwendig.
Kurz zur Homeoffice Pauschale
Diese Pauschale dürfte viel mehr Leute treffen, als das Arbeitszimmer. Die Pauschale war als Unterstützung während der Pandemie gedacht, um die Bürger welche von zu Hause arbeiten mussten und sich dort vllt. sogar erst eine Infrastruktur aufbauen mussten, unterstützen sollte.
Dies wurde für dieses Jahr nicht nur verlängert, sondern auch erhöht. Von bisher 5€ können nun 6€ pro Homeofficetag angegeben werden.
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