Wir wollen an dieser Stelle das Homeoffice oder das Arbeitszimmer gar nicht klein reden. Die Vorteile und die gesteigerte Lebensqualität sind nicht von der Hand zu weisen. Bei der Steuererklärung sieht dies aber Etwas Anders aus. Da immer noch genug Leute von zu Hause arbeiten müssen, fragt man sich selbstverständlich: Was davon kann ich in meiner Steuererklärung angeben.
Homeofficepauschale oder Arbeitszimmer?
Wir müssen einigen Lesern hier leider den Zahn ziehen: Homeoffice bedeutet nicht immer Arbeitszimmer. Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die an dieser Stelle erfüllt werden müssen, damit ein Arbeitszimmer vorliegt. In der Zwischenzeit wird es teilweise Etwas lockerer gesehen aber allgemein gilt:
- Es muss zu 90% für die Arbeit genutzt werden. Nur 10% der Nutzzeit darf für das Privatleben genutzt werden.
- Es muss ein abgetrenntes Zimmer sein.
- Es darf größtenteils nur mit Arbeitsmaterial ausgestattet werden – also keine Couch mit Fernseher.
Liegt dies nicht vor, bleibt einem aber immer noch die Homeofficepauschale. Bei dieser können pro Homeofficetag 5€ mit eingerechnet werden. Dabei gibt es aber wieder ein paar Einschränkungen:
- Maximal können 120 Tage geltend gemacht werden und somit 600€.
- Diese 600€ gehören zu den Werbungskosten. Wenn man hier über die Pauschale von 1000€ kommt, müssen detailliertere Angaben zu den Ausgaben erfolgen.
Was zählt zum Arbeitszimmer?
Kommen wir zu den Punkt, der die Meisten interessieren dürfte. Was genau zählt zu den Kosten eines Arbeitszimmers und was kann somit bei der Steuererklärung mit angegeben werden?
- womit Sie Ihr Arbeitszimmer ausstatten. Dies bezieht sich auf Dinge wie Lampen, Fenstervorhänge, Tapeten, Teppiche usw.
- welche Einrichtung Sie gewählt haben. Von verschiedenen Arbeitsutensilien wie PC/Mac, Klavier über zu Schreibtisch, Regal, Stuhl usw.
- die “anteiligen” Kosten, welche Sie haben. Energiekosten, Grundsteuer, Versicherungen, Wasserkosten, die Miete, Renovierungskosten – all dies zählt anteilig.
Sie sehen also, es können da einige Punkte zusammenkommen. Wenn Sie eine genauere Beratung oder Betreuung Ihrer Steuerklärung wünschen, können Sie selbstverständlich gerne mit uns Kontakt aufnehmen.
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