Zuwendungen erweisen sich als immer beliebter – sowohl für den Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Man sollte diese nur niemals als Ersatz für eine Lohnerhöhung betrachten. Das kann schnell böses Blut geben. Stattdessen sollte die Möglichkeit, welche Zuwendungen bieten, möglichst zufriedenstellend für beide Seiten genutzt werden.

Auch wenn Sie es wahrscheinlich wissen, wollen wir Ihnen noch kurz erklären was Zuwendungen sind. Hierbei handelt es sich um Zusatzleistungen welche Arbeitnehmer erhalten können, welche unter bestimmten Voraussetzungen sowohl lohnsteuer- als auch sozialversicherungsfrei sind. Wir wollen Ihnen hier eine kurzen Überblick bieten und auf manche der Zusatzleistungen ein wenig genauer eingehen.

  • Fahrkosten: Dies ist wahrscheinlich eine der häufigsten Möglichkeiten. Oft findet dies über Tankkarten über einen maximalen Betrag von 50€ statt. Komplett hingegen kann die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln oft angewendet werden. Wird das private Fahrzeug außerdem noch für betriebliche Fahrten genutzt, so können diese Fahrkosten erstattet weredn.
  • Betriebsveranstaltungen: Wer kennt nicht die jährliche Weihnachtsfeier oder ein Essen mit dem Team? Zumindest  zwei solcher Betriebsveranstaltungen (bis zu einem Maximalbetrag von 110€ pro Teilnehmer), können hier eingeplant werden.
  • Kleine Aufmerksamkeiten: Zu einer Hochzeit oder Geburtstag können auch hier zumindest kleine Geschenke gemacht werden. Dies darf nun aber kein Bargeld sein. Außerdem darf hier jährlich ein Betrag über 60€ nicht überschritten werden.
  • Gesundheitsförderung: Auch eine Investition in die Gesundheit des Mitarbeiters ist eine gute Idee und wird gerne genutzt. Maßnahmen zur Gesundheitsförderung können z.B. Rückentraining, Massagen und Ernährungsseminare umfassen. Hier können bis zu 500€ im Jahr eingeplant werden. ,
  • Weiterbildungen: Wo wir gerade bei einer Investition in Mitarbeiter sind, sollten man Weiterbildungen nicht außer Acht lassen. Notwendige Weiterbildungen sind dabei nicht steuerpflichtig – aber solche die als “Geschenk” oder Belohnung gestaltet sind.

Es gibt selbstverständlich noch weitere Varianten und Möglichkeiten wie Betriebsausflüge, Reisekosten oder Kindergartenzuschüsse. Aber es würde den Rahmen unseres monatlichen Posts sprengen auf Alle einzugehen.

Bei Fragen zu Zuwendungen oder anderen steuerlichen Angelegenheiten, können Sie wie immer gerne Kontakt zu uns aufnehmen.