Die letzten Jahre waren oft besonders anstrengend für Unternehmen, und der Jahresabschluss kann in dieser Zeit zu einer zusätzlichen Belastung werden, auf die viele Unternehmen lieber verzichten würden. Doch gerade in solchen Zeiten ist eine solide Finanzdokumentation und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften von entscheidender Bedeutung.

Es ist daher nicht überraschend, dass diese lästige Pflicht oft ausgelagert wird. Unsere Steuerkanzlei in München steht Ihnen selbstverständlich gerne zur Seite und entlastet Sie von dieser zeitintensiven Aufgabe.

Der Jahresabschluss ist besonders für große Unternehmen eine der zeitintensivsten Pflichten im Geschäftsleben. Dies ist notwendig, wenn:

  1. Die Art des Unternehmens dies vorschreibt. Alle Kaufleute, Personen- und Kapitalgesellschaften sind zur Erstellung eines jährlichen Abschlusses verpflichtet.
  2. Ein bestimmter Jahresumsatz bzw. Gewinn erreicht wird. Wenn der Jahresumsatz mehr als 600.000 € beträgt und der Jahresgewinn über 60.000 € liegt, ist diese Schwelle überschritten.

Wenn Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, ist die Erstellung eines weniger umfangreichen Abschlusses erforderlich, die sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Darüber hinaus kommt mit dem Jahresabschluss eine weitere Pflicht hinzu. Neben der Erstellung muss er auch veröffentlicht werden. Seit 2013 schreibt die Anordnung vor, dass der Jahresabschluss im Bundesanzeiger und im Handelsregister elektronisch verfügbar sein muss.

Was umfasst der Jahresabschluss?

Der Inhalt des Jahresabschlusses hängt weitgehend von der Art Ihres Unternehmens ab. Einzelkaufleute und Personengesellschaften müssen normalerweise nur eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellen. Kapitalgesellschaften und kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften müssen auch einen Anhang erstellen.

Unter Umständen muss auch ein Lagebericht von Kapitalgesellschaften verfasst werden. Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel erstellen.

Neben der eigentlichen Durchführung müssen verschiedene Unterlagen und Dokumente vorbereitet werden, darunter:

  • Arbeitsunterlagen
  • Die Inventur des Unternehmens
  • Verträge
  • Buchhaltungsunterlagen
  • Abschreibungen
  • Fahrtenbücher
  • Forderungen
  • Rücklagen

Haben Sie noch Fragen oder benötigen Sie direkte Unterstützung für Ihr Unternehmen? Zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Unser erfahrenes Team steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie in allen Belangen des Jahresabschlusses kompetent zu unterstützen.

Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.