Die Pflicht zur Lohnbuchhaltung beschäftigt jedes Unternehmen in jedem Monat des Jahres – nur nicht jedes Unternehmen gleich schwer. Größere Konzerne bzw. Unternehmen, haben dafür dann meist eine eigene Abteilung. Aber kleinere und mittelgroße Unternehmen haben hier oft genug einfach nur Mehraufwand. Da ist es gut wenn man den richtigen Partner an der Seite hat, um die Last ein wenig zu mindern. Unsere Steuerkanzlei aus München hilft Ihnen da wie immer gerne aus.

Aber warum bedeutet die Lohnbuchhaltung mehr Arbeit?

Wenn man hier einfach nur von Angestellten ausgehen würde, welche „nur“ ihre 40 Stunden verrichten, würde jeder Monat relativ gleich aussehen. Aber wie die letzten 2 Jahre gezeigt haben: Diese Dynamik kann sich unglaublich schnell ändern. Längere Ausfälle durch Krankheit, Kurzarbeit wegen Auftragseinbruch und selbst so etwas wie notwendige Weiterbildungen, bringt schon Änderungen mit sich, welche die monatliche Pflicht modifizieren.

Aber nicht jedes Unternehmen hat auch nur die normalen 40 Stunden für Beschäftigte. Reduzierte Stunden, Teilzeitarbeit, Minijobs, Azubis – all das bedeutet ein paar Ausnahmen, die alleine schon durch die Anstellungsart dazukommen.

Nun kommen aber noch andere Sonderfälle dazu:

  • Schichtarbeit
  • Provisionen
  • Arbeit am Feiertagen und Wochenende
  • Arbeit unter besonders gefährlichen Umständen

Auch diese spielen in die monatliche Pflicht mit ein.

Was genau ist Teil der Lohnbuchhaltung?

  • Die Sozialversicherung muss immer über die aktuellen Daten eines Arbeitnehmers auf dem Laufenden gehalten werden bzw. bei Neuanstellung übermittelt werden. Man spricht in diesem Teilgebiet auch von der Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung – verkürzt DEÜV genannt.
  • Für die meisten Arbeitnehmer auch irgendwann interessant, ist der Krankenkassennachweis. Damit die Krankenkassen der jeweiligen Angestellten auch entsprechend bezahlt werden, muss die Lohnbuchhaltung diese auch immer auf den aktuellen Stand halten.
  • Damit der Arbeitnehmer nicht seine Steuern selbst berechnen, einsenden und überprüfen lassen muss, gibt es den größten Teil. Die Steueranmeldung ist die wichtigste Pflicht für die Buchhaltung. Ohne diese ist eine Quellenbesteuerung der Lohnsteuer erst gar nicht möglich – und somit auch kein Nettolohn.

Unsere Kanzlei Kuschel aus München unterstützt Sie wie immer gerne. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.

Wir freuen uns darauf auch Sie bald unterstützen zu können!