Die Einnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer sind in Deutschland zuletzt deutlich gestiegen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes nahm der Staat 2025 rund 13,3 Milliarden Euro Erbschaftsteuer und 8,1 Milliarden Euro Schenkungsteuer ein. Gleichzeitig weist die Statistik darauf hin, dass zahlreiche Vermögensübertragungen aufgrund persönlicher Freibeträge steuerfrei bleiben.
Für Erben und Schenkende zeigt sich damit, wie wichtig eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den steuerlichen Folgen einer Vermögensübertragung ist. Denn ob und in welcher Höhe Erbschaft- oder Schenkungsteuer anfällt, hängt unter anderem vom Wert des übertragenen Vermögens, dem Verwandtschaftsverhältnis und den geltenden Freibeträgen ab. Gerade bei größeren Vermögen, Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen können zudem besondere Regelungen und Steuervergünstigungen eine wichtige Rolle spielen.
Eine rechtzeitige Planung kann dabei helfen, vorhandene Gestaltungsmöglichkeiten sinnvoll zu nutzen und unnötige steuerliche Belastungen zu vermeiden. Schenkungen zu Lebzeiten können beispielsweise eine Möglichkeit sein, Vermögen schrittweise zu übertragen und dabei persönliche Freibeträge zu berücksichtigen. Bei der Unternehmensnachfolge gelten darüber hinaus besondere Regelungen für Betriebsvermögen.
Steuerberater Ullrich Kuschel unterstützt Privatpersonen bei der steuerlichen Planung von Erbschaften und Schenkungen und berät auch bei der steueroptimierten Vermögensübertragung. Eine frühzeitige Beratung schafft Klarheit über bestehende Gestaltungsmöglichkeiten und hilft dabei, die Vermögensnachfolge sorgfältig und vorausschauend zu planen.

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