Wir wollen in diesen Monat noch einmal auf die private Steuererklärung hinweisen. Aber denken Sie daran: Diese ist normalerweise keine Pflicht. Gerade aber wenn Sie hohe Werbungskosten haben, sollten Sie sich die Mühe doch machen. Auf genau diese wollen wir in diesen Monat ein wenig genauer eingehen.

  • Das Arbeitszimmer ist im letzten Jahr hier immer wichtiger geworden. Bis zu 1250 bzw. „unbegrenzt“ können Kosten für das Homeoffice angegeben werden. Dazu muss das Arbeitszimmer aber auch zu 90% für die Arbeit genutzt werden. Der Raum muss abschließbar sein und eine Ausstattung haben, die eher zu einem Büro passt.
  • Was in diesen schnellen Zeiten immer wichtiger wird: Berufsausbildung oder Fortbildungen. Sollte der Arbeitgeber hier nicht einspringen, können bis zu 6000 € im Jahr dafür angegeben werden. Unter bestimmten Umständen kann man auch die kompletten Ausgaben angeben – aber das ist im Berufsleben eher unwahrscheinlicher.
  • Auch wieder ein Punkt der im Homeoffice wichtiger geworden ist: Die Arbeitsmittel. Der PC/Mac, Literatur – all das was und mehr kann angegeben werden, wenn es zumindest zu 10% für den Beruf genutzt wird. Beim Computer können es sogar sehr einfach 50% sein. Selbstverständlich zählt hier aber auch das Beschaffungsjahr, Benutzungsdauer etc. dazu.
  • Sie müssen wegen Ihres Berufes umziehen? Ein solcher Umzug, wenn nachweislich auf Grund des Berufes, kann auch angegeben werden. Dies ist bei einer Dienstwohnung besonders einfach.
  • Mit der Homeofficepauschale können Sie für das Jahr 2020 und 2021 auch ein wenig zurückerhalten. Hier gelten 5 € pro Arbeitstag im Homeoffice, bis zu 120 Tage. Dies aber auch nur, wenn die Werbungskosten damit auf über 1000€ kommen.
  • Auch eine Rechtsberatung, ein Sprachkurs oder Reisekosten können angegeben werden. Wie immer mit der selben Voraussetzung: Es muss berufsbedingt sein.

Wir haben hier schon einige Punkte zumindest genannt, die bei der privaten Steuererklärung und den Werbungskosten helfen können. Aber für eine genauer Beratung und zusätzliche Informationen ist hier einfach nicht der Raum.

Gerne hilft unsere Steuerkanzlei aus München aber Beratung aus!