Ein Unternehmen hat viele monatliche Pflichten – die Lohnbuchhaltung ist nur eine davon. Dies bedeutet speziell für kleine- und mittelgroße Unternehmen einen zusätzlichen Aufwand jeden Monat. Unsere Steuerberatung aus München unterstützt Sie selbstverständlich gerne bei der Bewältigung dieser Pflicht.

Warum die Lohnabrechnung ein Problem sein kann

Ein jeder Arbeitnehmer hat ein Anrecht auf Sie – die Lohnabrechnung. Gerade wenn es um die private Steuererklärung geht, ist diese unerlässlich. Im Idealfall ist dies ein relativ automatisierter, gut zu bewältigender Prozess. Aber wie das letzte Jahr gezeigt hat, kann sich das auch genau so gut schnell ändern.

Wenn man von der „normalen“ 40 Stunden Beschäftigung mit Festgehalt ausgeht, ändert sich normalerweise ja auch Nichts. Dazu kommen dann aber dann die speziellen Fälle: Krankheit, Kurzarbeit etc.

Und dann betrachtet man Alles was außerhalb dieser 40 Stunden Beschäftigung liegt und es wird komplizierter. Arbeitet man mit einem Bonussystem oder leistungsabhängigen Provisionen? Kommt Schichtarbeit dazu? Wie steht es mit Arbeit am Wochenende oder in der Nacht?

Dies verändert den „normalen“ Ablauf in der Lohnbuchhaltung doch ein wenig.

Die Aufgaben der Lohnbuchhaltung

  • Die Sozialversicherung muss immer über die aktuellen Daten eines Arbeitnehmers auf dem Laufenden gehalten werden bzw. bei Neuanstellung übermittelt werden. Man spricht in diesem Teilgebiet auch von der Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung – verkürzt DEÜV genannt.
  • Für die meisten Arbeitnehmer auch irgendwann interessant, ist der Krankenkassennachweis. Damit die Krankenkassen der jeweiligen Angestellten auch entsprechend bezahlt werden, muss die Lohnbuchhaltung diese auch immer auf den aktuellen Stand halten.
  • Damit der Arbeitnehmer nicht seine Steuern selbst berechnen, einsenden und überprüfen lassen muss, gibt es den größten Teil. Die Steueranmeldung ist die wichtigste Pflicht für die Buchhaltung. Ohne diese ist eine Quellenbesteuerung der Lohnsteuer erst gar nicht möglich – und somit auch kein Nettolohn.

Unsere Kanzlei Kuschel aus München unterstützt Sie wie immer gerne. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.

Wir freuen uns darauf auch Sie bald unterstützen zu können!