Wir wollen das neue Jahr mit ein paar Neuigkeiten aus dem Steuerrecht beginnen.

Grundsteuererklärung

Wie unsere Mandanten schon länger wissen, sollte zum letzten Jahr, genauer bis zum 31.10.2022, eine neue Grundsteuererklärung abgelegt worden sein. Wie leider zu erwarten war, sind nicht alle Erklärungen bis zu diesem Zeitpunkt eingegangen, weswegen die Frist bis zum 31.01.2023 verlängert hatte. Viel Zeit bleibt also nicht mehr aus!

Homeoffice-Pauschale

Auch hier ändert sich wieder etwas. Wurden im Jahr 2020 nur 5€ pro Arbeitstag im Homeoffice steuermindernd berücksichtigt, so erhöht sich dies für 2023 auf 6€. Auch die maximalen Tage, die angegeben werden können, erhöhen sich von 120 auf 210 Tage. Aber es gibt eine Obergrenze die man maximal angeben kann: 1260€ Euro. Weiterhin wird für diese Pauschale kein Arbeitszimmer benötigt. Zudem gilt die bisherige Befristung für die Pauschale auch nicht mehr.

Änderungen beim Arbeitszimmer

Wir bleiben für die nächste Neuigkeit bei der Arbeit von zu Hause. Hier ging es, da der Trend immer mehr in Richtung Heimarbeit geht, hauptsächlich darum den Prozess zu vereinfachen. So kann nun ein Pauschbetrag für 2023 von 1.260€ angegeben werden, wenn ein häusliches Arbeitszimmer vorliegt. Die Überprüfung ob das Arbeitszimmer Hauptort des Berufs ist und ob dadurch mehr abgezogen werden kann, kann der Betrag höher ausfallen – aber in diesem Fall ist eine Überprüfung auch wahrscheinlicher bzw. ein Nachweis notwendig.

Das dritte Entlastungspaket ist auf dem Weg

Um gegen Inflation und gestiegene Preise anzugehen, wurde ein drittes Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Zu den Maßnahmen gehört unter Anderen:

  • Fachschüler und Studenten erhalten eine einmalige Zahlung in Höhe von 200€.
  • Der Kinderzuschlag erhöht sich auf 250€.
  • Renter erhielten zum 1.12.2022 eine Pauschale von 300€. Dies sollte über die deutsche Rentenversicherung ausgezahlt werden
  • Ab dem 1.1.2023 ist die Höchstgrenze für die so genannten Midijobs auf 2000€ angehoben worden.

Dies sind selbstverständlich nur ein paar der Veränderungen, welche sich ergeben haben. Unsere Mandanten beraten wir wie immer gerne etwas genauer, wenn es um die Steuererklärung geht.