Was mit Steuerbescheiden anfangen?

Das klingt zugegeben nach einer sehr seltsamen Frage, richtet sich auch eher an die Leser dieses Blogs, die damit eher wenig in Berührung gekommen sind bisher. Jeder der sofort weiss, worum es geht, brauch diesen Monat nicht weiterlesen, außer er ist dennoch interessiert.

Was beinhaltet so ein Steuerbescheid eigentlich?

Auch wenn Sie bisher nie mit einem Steuerbescheid zu tun hatten, so ist der Aufbau immer gleich – und im Grunde sehr simpel! Der Bescheid umfasst gerade einmal 3 Seiten und ist dadurch schnell durch zu arbeiten – falls das für Sie überhaupt wichtig sein sollte.

Auf der ersten Seite finden Sie die persönlichen Daten, die Sie bei Ihrer Steuererklärung angegeben haben. Hier sollte Sie eigentlich Nichts überraschen, da normalerweise Name, Geburtsdatum, Wohnort etc. richtig aufgenommen werden – wenn es denn richtig angegeben wurde.
Auch auf der ersten Seite finden sich, falls notwendig, die unerfreuliche Nachricht einer Nachzahlung. Zu dieser erhalten Sie auch die notwendigen Bankdaten und bis wann die Nachzahlung beglichen sein muss.

An dieser Stelle ist wichtig, dass wenn Sie keinen Einspruch innerhalb eines Monats einlegen, der Steuerbescheid so wie erhalten gilt! So etwas sollten Sie, falls Sie einen Fehler finden oder von uns gefunden wird, nicht auf die lange Bank schieben.

Aber um einen wirksamen Einspruch erheben zu können, sollten Sie sich die Seiten 2 und 3 genauer anschauen. Hier finden Sie die Berechnungen, welche zu Ihrer Steuer führten, im Detail aufgelistet.

 

In seltenen Fällen erhalten Sie außerdem eine vorläufige Form des Steuerbescheides. Dies kann schon ein Hinweis darauf sein, dass mit Ihrer Steuererklärung Etwas nicht stimmt, und diese einmal genauer geprüft wird.
Hiergegen können Sie noch keinen Einspruch einlegen, aber es gibt einen guten Hinweis darauf, was in dem endgültigen Steuerbescheid stehen wird. Hier lohnt es sich also schon einmal einen Blick drauf zu werfen oder von unserer Steuerkanzlei aus München werfen zu lassen.