Der Bundesrat hat am 22. März 2024 das Wachstumschancengesetz beschlossen, das steuerliche Erleichterungen von 3,2 Milliarden Euro bringt. Einige Maßnahmen gelten rückwirkend für 2023, die meisten ab 2024.
Maßnahmen ab 2023:
- Rentenbesteuerung: Rentner, die 2023 erstmals Rente beziehen, versteuern nur 82,5 % statt 83 % ihrer Rente. Der steuerpflichtige Anteil steigt jährlich um 0,5 % und erreicht 2058 die 100 %.
- Altersentlastungsbetrag: Der Prozentsatz verringert sich jährlich um 0,4 % statt 0,8 %, der Höchstbetrag sinkt jährlich um 19 Euro statt 38 Euro.
- Versorgungsfreibetrag: Der Prozentsatz sinkt jährlich um 0,4 %, der Höchstbetrag reduziert sich jährlich um 30 Euro statt 60 Euro.
- Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau: Baukostengrenze steigt auf 5.200 Euro pro Quadratmeter, Bemessungsgrundlage auf 4.000 Euro.
- Dezemberhilfe 2022: Die Entlastung für hohe Gas- und Fernwärmekosten bleibt steuerfrei.
Maßnahmen ab 2024:
- Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter: Für Anschaffungen vom 1. April bis 31. Dezember 2024, maximal 20 %.
- Degressive Abschreibung für Wohngebäude: Für Gebäude vom 1. Oktober 2023 bis 30. September 2029, 5 % Abschreibung im ersten Jahr.
- Sonderabschreibung: Maximaler Satz steigt auf 40 % für Gewinne bis 200.000 Euro.
- Höhere Freigrenze für Geschenke: Freigrenze steigt auf 50 Euro.
- Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte: Erhöht auf 1.000 Euro.
- Pauschbetrag für Berufskraftfahrer: Steigt auf 9 Euro.
- Einnahmenüberschuss-Rechnung (EÜR): Umsatzgrenze steigt auf 800.000 Euro, Gewinngrenze auf 80.000 Euro.
- Verlustvortrag: Begrenzung der Verlustverrechnung wird für 2024 bis 2027 auf 70 % erhöht.
- Umsatzsteuer bei Kleinunternehmern: Befreiung von der Umsatzsteuer-Jahreserklärung, außer bei bestimmten EU-Geschäften.
Das Wachstumschancengesetz soll durch steuerliche Erleichterungen und verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten positive Wachstumsimpulse für Rentner, Unternehmen und Vermieter setzen.
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