Die Treuhandtätigkeit ist für einen Steuerberater immer eine anspruchsvolle Aufgabe. Leider wird dabei eine wichtige Tatsache übersehen: Die Treuhandtätigkeit darf nicht die Grenzen einer Rechtsberatung überschreiten.
Daher gibt es auch nur bestimmte Bereiche, in denen ein Steuerberater Treuhandschaften übernehmen kann. Diese werden in den folgenden, kurzen Abschnitten kurz beschrieben und wie immer gilt: Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.
Verwaltung von fremden Vermögen
Wie bei allen Tätigkeiten in diesen Bereich, verlangt gerade der Umgang mit fremden Vermögenswerten ein hohes Maß an Sorgfalt. Die Existenzgrundlage eines Mandanten hängt an dieser Sorgfalt.
Man kann hier leider nicht verallgemeinern, welche Aufgaben mit der Vermögensverwaltung zusammenhängen, da die Mandanten recht unterschiedlicher Natur sein können; von Privatpersonen über Erbengemeinschaften bis zu Kapitalgesellschaften.
Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei der Nachfolgeregelung von Unternehmen
Wie Eingangs schon erwähnt, beschränkt sich die Treuhandtätigkeit eines Steuerberaters allein auf eine beratende Rolle. Wenn es dabei um Unternehmen geht, gilt dies (wenn auch eher im übertragenden Sinne) doppelt. Auf keinen Fall tritt hier der Steuerberater in einer Geschäftsführerrolle oder Ähnlichem auf.
Diese Leistung wird besonders gerne von stillen Gesellschafter in Anspruch genommen, wenn die Gefahr besteht, dass diese Berichtspflicht nicht wahrnehmen. Der Steuerberater ist, wenn hier eingesetzt, dazu verpflichtet, allen Parteien bei Vorfällen Bericht zu erstatten.
Unterstützung bei Altersvorsorge-Rückstellung oder Fondvermögen
Die Altersvorsorge ist ein ernst zu nehmendes Thema, gerade wenn man sich die aktuelle Entwicklung in Deutschland anschaut. Nie war die Angst vor Altersarmut so groß wie im Moment.
Daher unterstützten wir besonders die Unternehmen gerne, welche den Mitarbeitern eine zusätzliche Altersvorsorge zusagen oder aber eine Rückstellung für die Altersvorsorge des Managements bilden.
Wir übernehmen an dieser Stelle die Verwaltungsarbeiten mit Banken oder Fondgesellschaft, aber auch die wichtigen Überprüfungen. Für solche Pläne ist es nämlich wichtig, dass die in der Vermögensverwaltungsverträgen genannten Anlagerichtlinien auch eingehalten werden.
Wenn Sie noch Fragen zu unseren Leistungen haben, melden Sie sich gerne bei uns in München.
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