Unternehmen haben eine Vielzahl von Pflichten, aber zu einer die bei allen zumindest sehr ähnlich ist, ist die Lohnbuchhaltung. Gerade wenn es hier um kleine oder mittelgroße Unternehmen geht, wo man nicht unbedingt über eine eigne Abteilung verfügt, kann dies zu einer zusätzlichen Belastung werden. Wenn dann auch noch besondere Umstände dazu kommen, ist guter Rat schnell notwendig.

Unsere Steuerkanzlei aus München hilft Ihnen wie hier immer gerne aus.

Welchen Aufwand bedeutet die Lohnbuchhaltung

Wenn wir uns allein auf Angestellte beschränken, die ihre regulären 40 Stunden pro Woche arbeiten, könnte man denken, dass jeder Monat ziemlich gleich abläuft. Doch wie die letzten zwei Jahre gezeigt haben, kann sich diese Dynamik äußerst schnell ändern. Längere Krankheitsausfälle, Kurzarbeit aufgrund von Auftragseinbrüchen und sogar notwendige Weiterbildungen führen bereits zu Veränderungen, die die monatlichen Pflichten der Lohnbuchhaltung modifizieren.

Aber nicht jedes Unternehmen hat ausschließlich Vollzeitangestellte mit 40-Stunden-Wochen. Reduzierte Arbeitsstunden, Teilzeitarbeit, Minijobs und Auszubildende sind nur einige der Ausnahmen, die allein durch die Art der Anstellung entstehen.

Darüber hinaus gibt es noch weitere Spezialfälle zu berücksichtigen:

  • Schichtarbeit
  • Provisionen
  • Arbeit an Feiertagen und am Wochenende
  • Arbeit unter besonders gefährlichen Bedingungen

All diese Faktoren spielen in die monatlichen Verpflichtungen der Lohnbuchhaltung mit hinein.

Was genau umfasst die Aufgaben der Lohnbuchhaltung? Die Sozialversicherungsinformationen eines Arbeitnehmers müssen immer auf dem neuesten Stand sein und bei Neueinstellungen übermittelt werden. Dieses Teilgebiet wird auch als Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (DEÜV) bezeichnet.

Für die meisten Arbeitnehmer wird auch der Nachweis für die Krankenkasse irgendwann relevant. Die Lohnbuchhaltung muss sicherstellen, dass die Beiträge für die Krankenversicherung der jeweiligen Angestellten immer aktuell sind.

Damit die Arbeitnehmer nicht selbst ihre Steuern berechnen, einreichen und überprüfen müssen, übernimmt die Lohnbuchhaltung den Großteil dieser Aufgaben. Die Steueranmeldung ist dabei die wichtigste Pflicht. Ohne sie ist eine korrekte Quellensteuerberechnung nicht möglich, und folglich auch kein Nettolohn.

Unsere Kanzlei Kuschel in München steht Ihnen wie immer gerne zur Seite. Sie finden unsere Kontaktdaten hier.

Wir freuen uns darauf, auch Sie bald unterstützen zu können!