Wie Sie sich schon beim Titel unseres monatlichen Blogbeitrages denken können, geht es diesen Monat wieder um Pflichten eines Unternehmens. Im Speziellen geht es um monatliche Pflichten, die ein Unternehmen leisten muss – genaugenommen um die Lohnbuchhaltung und deren Aufgaben.
Welche Pflichten muss die Lohnbuchhaltung erfüllen
Wenn man die gesetzlichen Pflichten in unterschiedliche Bereiche unterteilen muss, in denen sich die Pflichten bewegen, kann man drei große Gebiete ausmachen:
- Aus der Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (oder kurz: DEÜV) lässt sich eines dieser drei Gebiete der Lohnbuchhaltung ziehen. So müssen die Daten des Arbeitnehmers an die jeweiligen Sozialversicherungen übermittelt und stets aktuell gehalten werden.
- Die Lohnsteueranmeldung ist die nächste „große“ Pflicht, die zu dem Trio gehört. Fehlt diese, ist es eine Quellenbesteuerung der Lohnsteuer erst gar nicht möglich. Durch diese wird dem Arbeitnehmer gleich der Nettobetrag des Gehaltes ausgezahlt – die jeweiligen Steuern sind längst abgeführt. Theoretisch, was aber nicht möglich ist normalerweise, müsste er Steuern somit sonst selber berechnen und zahlen.
- Das letzte Gebiet der Pflichten der Lohnbuchhaltung, ist der Krankenkassennachweis. Dieser steht einem Arbeitnehmer von den Krankenkassen zu, welche diese aber eben nach den monatlichen Zahlungen ausstellen.
Die große Pflicht zur Lohnabrechnung
Je nachdem wie ein Unternehmen aufgestellt ist, bedeutet dieser Teil der Lohnbuchhaltung, mehr oder weniger Aufwand. Allgemein gilt aber für jedes Unternehmen: Einem Arbeitnehmer steht jeden Monat eine Lohnabrechnung zu, unabhängig der Art der Anstellung.
Hat ein Unternehmen nur beschäftigte die Vollzeitarbeiten und eine gewöhnliche 40 Stunden Woche haben, ist der Aufwand zwar immer noch vorhanden, aber immerhin müssen Sie auf keine Sonderbedingungen achten.
Sind hingegen Studenten angestellt, das Lohnmodell besteht zum Teil aus einer Provisionsvereinbarung oder es gibt Wochenendarbeit, gestaltet sich der Aufwand gleich viel höher, da hier jeden Monat andere Variablen mit einfließen können.
Unsere Steuerkanzlei Kuschen aus München unterstützt auch Ihr Unternehmen gerne bei der Lohnbuchhaltung – ob nun volle Abnahme oder nur teilweise.
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