Wieder ist ein Jahr vorbei und wie jedes Jahr gibt es einige Änderungen, auf die Sie sich im Steuerrecht einstellen sollten. Wir wollen Ihnen daher in diesen Monat auf ein paar Änderungen, sowie Dinge die Sie im Auge behalten sollten, aufmerksam machen.

  • Es gibt eine zumindest kleine Änderung im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge: Werden Sonderzahlungen, die ein Arbeitnehmer erhält, in eine betriebliche Altersvorsorge umgewandelt, so bleiben diese bis zu einem Betrag von 7248€ diese Beitragszahlungen lohnsteuerfrei. Werden Sozialversicherungen umgewandelt, so bleiben hier Beiträge bis 3624€ sozialversicherungsfrei.
  • Die Krankenkassen erhöhen ihre Zusatzbeiträge – zumindest teilweise. Allgemein wurde der Beitragssatz von 1,6% auf 1,7% erhöht – was aber nicht heisst, dass sich die Sozialabgabe wirklich bei jeder Kasse erhöht!
  • Der Mindestlohn wird auf 12,41 pro Stunde angehoben. 2025 soll dieser noch einmal auf 12,82 die Stunde ansteigen.
  • Auch der Grundfreibetrag ändert sich. Dieser erhöht sich von 10.908€ auf 11.604€. Diese Grenze gilt aber nur für ledige Steuerzahler. Bei Ehegatten verdoppelt sich der Betrag auf 23.208€. Es könnte hier noch eine weitere Erhöhung geben – dieser wird wenn dann erst nächstes Jahr kommen, dafür aber rückwirkend.
  •  Der Spitzensteuersatz verändert sich dieses Jahr ebenfalls. Die Einkommensgrenzen selber verschieben sich nicht, aber dafür steigt der Steuersatz von 42% auf 45%. Dazu muss aber auch das Einkommen von 277.826€ (Ledige) bzw. 555.651€ (zusammenveranlagte Ehegatten) überschritten worden sein.
  • Bei der Umsatzsteuer soll sich leider auch etwas für die Gastronomie ändern. Der Umsatzsteuersatz, der im Zuge der Pandemie gesenkt wurde, soll leider wieder auf 19% für Speisen angehoben werden. Bei Mitnahme oder Lieferservices gilt weiterhin der geringere Steuersatz.
  • Sehr deutlich sollten Sie bei Ihrer Steuererklärung für 2024 aufpassen! Für die Steuererklärungen 2020 und 2023 gab es eine deutliche Fristverlängerung, was mit der Pandemie begründet wurde. Für 2024 gelten die normalen Fristen wieder.  Das bedeutet, dass Sie bis zum 31.07.2025 die Steuererklärung für 2024 abgegeben haben müssen.

Selbstverständlich gibt es mehr als nur diese Änderungen.

Unsere Mandanten halten wir selbstverständlich immer gern und persönlicher auf dem Laufenden!