Im Jahr 2024 sind mehrere relevante Änderungen für Gründer*innen und Selbstständige eingetreten. Der Mindestlohn und das Bürgergeld wurden um einige Prozent erhöht, wobei der Mindestlohn nun bei 12,41 EUR pro Stunde liegt. Auch das Bürgergeld wurde um etwa 12 Prozent angehoben. Eine positive Entwicklung für Gewerbetreibende ist die Anpassung der Bilanzierungspflicht-Grenzen ab April 2024, was zu weniger bürokratischem Aufwand führt.

Allerdings gibt es auch Herausforderungen, insbesondere für die Gastronomie, da der Mehrwertsteuersatz für Speisen und Getränke wieder auf 19 Prozent erhöht wurde. Dies kann zu höheren Preisen für die Gäste und zusätzlichen Belastungen für Gastronomen führen. Trotzdem wird dazu geraten, kreative Lösungen zu finden, um die Kund*innen trotz des höheren Steuersatzes zufriedenzustellen.

Für Selbstständige in der Gastronomiebranche ist es wichtig, ihre Geschäftsmodelle anzupassen und sich auf ihre Alleinstellungsmerkmale, Positionierung und Kundenbindung zu konzentrieren.

Eine positive Entwicklung betrifft die Krankenkassenbeiträge für freiwillig versicherte Selbstständige, bei denen eine neue Regelung die Zahlungen erleichtert. Zudem gibt es eine Erhöhung der Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigungen auf 538 EUR monatlich.

Ab 2024 sind bedeutende Änderungen bei der Abschreibung von Wirtschaftsgütern geplant, die durch das noch nicht beschlossene Wachstumschancengesetz eingeführt werden sollen. Insbesondere sieht das Gesetz vor, die Wertgrenzen für die steuerliche Behandlung von Geschäftsausstattungen zu erhöhen.

Gemäß den vorgeschlagenen Änderungen können Geschäftsausstattungen mit einem Wert von bis zu 1.000 EUR (im Vergleich zu vorherigen 800 EUR) vollständig und sofort als Steuerabzug geltend gemacht werden. Des Weiteren ist geplant, die Betragsgrenze für Sammelposten von 1.000,00 auf 5.000,00 EUR zu erhöhen und die Auflösungsdauer von fünf auf drei Jahre zu verkürzen.

Diese vorgesehenen Anpassungen sollen es Unternehmen ermöglichen, ihre Investitionen effizienter steuerlich anzusetzen und dadurch steuerliche Vorteile zu erzielen. Es bleibt jedoch zu beachten, dass diese Änderungen noch nicht abschließend beschlossen sind und eine genaue Überprüfung des finalen Gesetzestextes notwendig ist, um die genauen Auswirkungen auf Unternehmen zu verstehen.

2024 bietet Ihnen als Gründer*in neue Chancen und Herausforderungen. Um sicherzustellen, dass Ihr Start reibungslos verläuft und Sie von Beginn an erfolgreich auf dem Markt agieren können, stellen wir Ihnen beratende und zielorientierte Unterstützung zur Verfügung. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie hier