Dieses Jahr war für viele von uns hart – besonders aber für die Arbeitnehmer. So mancher kommt da vielleicht auf die Idee, diesen Geschenke bzw Zuwendungen zukommen zu lassen. Dies ist an sich eine wunderbare Sache. Man muss solche Zuwendungen auch nicht monatlich einrichten, aber die Möglichkeit ist immer da.

Selbstverständlich gibt es auch hier immer wieder Dinge zu beachten. Zuwendungen oder Geschenke können sozialversicherungs- und lohnsteuerfrei gemacht werden, wenn man auf ein paar Dinge achtet. Was genau, hängt von dem jeweiligen Vorhaben ab.

  • Ob jetzt zu Weihnachten oder an einem Geburtstag: Sie können Ihren Mitarbeitern auch gerne Geschenke machen. Damit aber Nichts zusätzlich gezahlt werden muss, dürfen hier 60 € pro Person in einem Jahr nicht überschritten werden.
  • Auch sehr häufig ist der Tankgutschein. Aber wie Sie sich denken können, gibt es auch hier eine Grenze, die nicht überschritten werden darf. In diesem Falle sind es 44€.
  • Dieses Jahr wird es zu einem Betriebsessen wohl eher nicht kommen. Allgemein sind solche Betriebsveranstaltung aber tatsächlich eine Sache, die nicht nur einmal im Jahr vorkommen darf. Es können bis zu 2 Feiern etc. im Jahr stattfinden. Die Obergrenze ist hierbei bei 110€ pro Person pro Veranstaltung. Was darüber liegt muss leider normal versteuert werden.
  • Dieses Jahr könnte eine weitere Zusatzleistung für Arbeitnehmer sehr interessant sein. Auch wenn es seltsam klingt: Durch das viele Homeoffice, kann auch noch die letzte Bewegung fehlen. Da kommen Sportkurse oder Rückentraining einem zu Gute. Dieses können mit bis zu 500€ im Jahr vom Arbeitgeber als Zuwendung eingeplant werden.

Sie sehen also, es gibt einige Möglichkeiten, sich zusätzlich erkenntlich beim Arbeitnehmer zu zeigen. Dies sind natürlich nicht alle Varianten, aber es würden den Rahmen dieses Blogbeitrages sprengen, diese aufzuzählen.

Wir möchten uns an dieser Stelle bei all unseren Mandanten für Ihr Vertrauen bedanken.
Wir freuen uns darauf Sie auch wieder im neuen Jahr unterstützen zu können.

Ihre Kanzlei Kuschel aus München.