Wer möchte im Moment schon an Jahresabschluss oder Einnahmenüberschussrechnung denken? Viele Unternehmen haben andere Dinge im Kopf. Die Deadlines für die jeweiligen Berichte wurden nach hinten geschoben. Aber auch dies ist bald vorbei.

Daher sollten Sie nicht zu lange warten. Immerhin ist dieser Bericht nicht zu aufwendig. Natürlich unterstützt unsere Steuerkanzlei aus München Sie wie immer gerne.

Wann darf ich eine Einnahmenüberschussrechnung machen?

Da dieser Abschlussbericht weniger Aufwand bedeutet als ein Jahresabschluss, hat hier der Gesetzgeber ein paar Voraussetzungen gesetzt:

  • Ihr Jahresumsatz darf nicht 600.000€ überschreiten.
  • Ihr Jahresgewinn darf nicht über 60.000€ liegen.
  • Einzelkaufleute können auch eine Einnahmenüberschussrechnung (EüR) anfertigen. Dazu dürfen Sie nicht mehr als 600.000,00 € Umsatzerlöse und 60.000,00 € Jahresüberschuss aufweisen.
  • Sie sind Freiberufler und sind nicht buchführungspflichtig.

Einen kleinen Sonderfall wollen wir aber noch wenigstens erwähnen. Werden nicht einmal 17.500€ erwirtschaftet, so ist nicht einmal die EüR notwendig. In diesem Fall reicht eine formlose Gewinnermittlung.

Was muss Alles in der EüR stehen?

Wie bei allen Dingen im steuerlichen Bereich und bei der Buchhaltung gilt: Je besser die Dokumentation ist, desto einfacher fällt die EüR. Unsere Steuerkanzlei aus München unterstützt Sie selbstverständlich schon bei der betrieblichen Buchführung, aber nun zum Aufbau dieser selbst:

  • Was hat Ihr Unternehmen im Jahr ausgegeben? Wie hoch sind die Kosten für Räumlichkeiten, mussten Teile der Ausrüstung wegen Abnutzung ersetzt werden oder gab es Aufwände für Firmenwagen? Dies und viel mehr fließt in die Summe der Aufwände des Unternehmens.
  • Über das Jahr haben sich, im Idealfall, eine Vielzahl von Rechnungen angesammelt. Diese sollten ordentlich aufgelistet sein, damit eine komplette Summierung der Betriebseinnahmen einfach vonstatten gehen kann – denn auch dies ist ein Teil der EüR.
  • Der sich daraus ergebende Gewinn eines Unternehmens, wird zu guter Letzt für die Berechnung der Besteuerung herangezogen.

Sie haben noch Fragen oder wünschen Unterstützung? Dann nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.