Die Frage nach dem Arbeitszimmer, wird immer wichtiger. Nur wer blind ist merkt nicht, dass sich die Arbeitswelt im Wandel befindet. Immer mehr Arbeitnehmer arbeiten von zu Hause. Dies hat seine Vorteile, man darf aber auch nicht außer Acht lassen, dass dabei mehr Kosten entstehen. Selbstverständlich kommt dann der Gedanke der Steuererklärung in den Sinn und die Kosten dort anzubringen. Was und wieviel man aber tatsächlich hängt unter Anderem davon ab, ob man wirklich ein Arbeitszimmer hat.

Was zählt als Arbeitszimmer?

Auch wenn sich in den letzten Jahren die Bestimmungen ein wenig gelockert haben, ist hier die Voraussetzung relativ klar. In einem solchen Zimmer muss ein guter Teil der beruflichen Tätigkeit stattfinden und das fast ausschließlich. Ein Schreibtisch im Wohnzimmer, in dem man ansonsten noch gerne den Abend zum Entspannen verbringt, zählt dabei eher weniger.

Die Ausstattung sollte dies auch widerspiegeln und es sich, wie erwähnt, auch tatsächlich um einen separaten Raum handeln. Auch wenn dies eine sehr wage Aussage ist sollte man den Raum zu 90% für die Arbeit nutzen. Es muss außerdem im „Mittelpunkt“ der beruflichen Tätigkeit stehen.

Welche Kosten können in der Steuererklärung angegeben werden?

Zunächst einmal sei gesagt, dass im Jahr maximal 1250 Euro in der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Folgende Kosten können darunter fallen:

  • Miete, Energiekosten, Kosten für Wasser und Abwasser, Versicherungen und ähnliche Kosten, welche die Wohnfläche betreffen. Diese natürlich nur anteilig, da man nicht die gesamten Kosten der kompletten Wohnfläche geltend machen kann.
  • Wenn es allerdings um die Einrichtungsgegenstände geht, also Schreibtisch, Stuhl und anderes Mobiliar, können diese Anschaffungen voll geltend gemacht werden.
  • Die Arbeitsmittel hingegen können sogar angegeben werden, selbst wenn diese „nur“ im Homeoffice und nicht im Arbeitszimmer stehen. Hier hängt es unter Anderem von Wert dieser ab, ob dies im Ganzen angegeben werden kann oder auf mehrere Jahre verteilt werden muss.

Unsere Steuerkanzlei aus München steht Ihnen für eine Beratung zu diesen und weiteren steuerrechtlichen Themen gerne zur Verfügung.