Ein Punkt der bei der privaten Steuererklärung immer wieder übersehen wird, sind die außergewöhnlichen Belastungen. Auf diese Art können bestimmte private Ausgaben angegeben werden. Natürlich ist es hier nicht immer gegeben, dass dadurch eine Ersparnis entsteht. Aber unsere Steuerkanzlei Kuschel aus München berät Sie wie immer gerne genauer dazu. In Kürze wollen wir diesen Monat in unserem Blogpost darauf eingehen.
Was versteht man unter außergewöhnlichen Belastung?
Grob gesagt sind all die Belastung die nicht zwangsläufig sind, als eine solche außergewöhnliche Belastung zu sehen. Aufwendungen die sich einfach nicht vermeiden lassen und notwendig sind, sind anbei zwangsläufig.
Im genaueren unterscheidet man bei den außergewöhnlichen zwei Teilbereiche:
- Allgemeine Belastungen: Hier fallen meistens Kosten darunter, die durch z.B. Krankheit entstanden sind. Wichtig ist hier, dass diese erst angegeben können, nachdem eine zumutbare Grenze an Kosten überschritten wurde.
- Besondere Belastungen: Diese sind, wie der Name schon erahnen lässt, eher für besondere Fälle. Beiträge für Behinderte, Pflegepersonen aber auch der Ausbildungsfreibetrag zählen dazu. Hier ist zu beachten, dass man hier meist pauschale Beträge oder einen Höchstbetrag angeben kann.
Welche Belastungen können eine Privatperson betreffen?
- Krankheitskosten: Wie schon angesprochen zählen diese zu den allgemeinen Belastungen. Oft finden sich hier Dinge oder Leistungen wie Brille, Rollstuhl, verordnete Massagen oder Zuzahlungen bei vom Arzt verschriebenen Medikamenten. ABER: Sowohl Maßnahmen welche der Vorbeugung dienen, können nicht erstattet werden.
- Wiederbeschaffungskosten: Leider ist es nicht selten geworden, dass diese Kosten aufkommen. Kommt es zu einem unabwendbaren Ereignis, wie Hochwasser, einem Brand etc., kann entstandener Schaden bzw. halt die Wiederbeschaffung angegeben werden. Dies betrifft anbei weder Auto noch Garage, sondern nur den Hausrat und Kleidung.
Dies sind selbstverständlich nur ein paar sehr einfache und kurz beschriebene Möglichkeiten und zu welchem Betrag was möglich ist, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Gerne berät unsere Steuerkanzlei aus München Sie hierzu näher. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.
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