Die Anlage V innerhalb der privaten Steuererklärung ist von wesentlicher Bedeutung für Vermieter von Immobilien, da sie die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erfasst.

Diese Einkünfte umfassen Mieteinnahmen abzüglich der mit der Vermietung verbundenen Werbungskosten. Eine präzise Ausfüllung der Anlage V ist daher entscheidend, um steuerliche Vorteile nutzen zu können.

Wer benötigt die Anlage V?

Jeder, der Miet- oder Pachteinnahmen erzielt, ist verpflichtet, diese Angaben zu machen, unabhängig davon, ob es sich um ganze Immobilien oder nur einzelne Räume handelt.

Bei mehreren Wohneinheiten innerhalb einer Immobilie ist eine Anlage für die gesamte Immobilie ausreichend. Einkünfte aus einer Beteiligung an einer Bauherrengemeinschaft oder Grundstücksgemeinschaft müssen ebenfalls angegeben werden.

Was sind Werbungskosten?

Werbungskosten sind Kosten, die unmittelbar mit der Vermietung und Verpachtung von Immobilien verbunden sind. Dazu gehören unter anderem:

  1. Instandhaltungs- und Reparaturkosten:
    Reparaturen, Renovierungen und Instandhaltungsarbeiten an der vermieteten Immobilie, wie Malerarbeiten oder die Reparatur von defekten Geräten.
  2. Verwaltungskosten:
    Kosten für die Verwaltung der Immobilie, wie Verwaltungsgebühren oder Buchhaltungskosten.
  3. Finanzierungskosten:
    Zinsen und Gebühren für Darlehen oder Hypotheken zur Finanzierung der Immobilie.
  4. Grundsteuer:
    Die jährlich anfallende Grundsteuer für die vermietete Immobilie.
  5. Versicherungskosten:
    Prämien für Gebäude-, Haftpflicht- oder Mietausfallversicherungen.
  6. Abschreibungen:
    Wertminderung der Immobilie über einen bestimmten Zeitraum.

Wir bieten außerdem Unterstützung bei der Dokumentation relevanter Unterlagen für die Anlage V.

Vertrauen Sie auf unser Fachwissen, um sicherzustellen, dass Ihre Steuererklärung als Vermieter fehlerfrei ist und alle relevanten Abzüge und Vergünstigungen berücksichtigt werden.