Innerhalb eines Unternehmens gibt es eine Vielzahl von steuerlichen Pflichten wie den Jahrsabschluss oder die Bilanzierung. Nicht viele dieser Pflichten sind dabei aber monatliche Aufgaben, die es zu bewältigen gilt – die Lohnbuchhaltung zählt aber definitiv zu diesen!

Was sind die Pflichten der Lohnbuchhaltung?

Im Großen und Ganzen lassen sich die gesetzlichen Pflichten der Lohnbuchhaltung in drei verschiedene Gebiete aufteilen:

• Ein Teil der Pflichten ergibt sich aus der Meldung der Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (kurz DEÜV). Dies bedeutet, dass die verschiedenen Daten eines Arbeitnehmers an die zuständige Sozialversicherung übermittelt und aktuell gehalten werden müssen.
• Der nächste Pflichtanteil beschäftigt sich mit den Krankenkassen. So müssen an Diese monatliche Zahlungen erfolgen, wodurch im Gegenzug der Krankenkassenachweis zugestellt wird.
• Zu guter Letzt muss die Lohnsteueranmeldung durch die Lohnbuchhaltung erfolgen. Dadurch kann erst eine Quellenbesteuerung der Lohnsteuer überhaupt stattfinden. Diese Besteuerung bedeutet, dass der Arbeitnehmer auch den Nettobetrag seines Gehaltes erhält und somit selber keine Steuer abführen muss – diese sind nämlich an dieser Stelle schon abgezogen.

Lohnabrechnung als Teil der Lohnbuchhaltung

Wie Sie sich vielleicht schon denken können, ist die Lohnabrechnung natürlich einer der aufwändigsten Punkte der Lohnbuchhaltung. Diese steht dem Arbeitnehmer jeden Monat zu, muss daher also pünktlich vorbereitet werden.

Man kann auch nicht bei jedem Unternehmen sagen, dass jeden Monat derselbe Aufwand betrieben werden muss, wobei gewisse Eckdaten überall zu finden sind. So müssen auch immer die Anstellungsart und etwaige Sondervergütungen beachtet werden.

Ein „normaler“ Vollzeitarbeitnehmer mit einem festen Gehalt ist hierbei natürlich einfacher zu handhaben, als ein Arbeitnehmer, der z.B. auf Provisionsbasis arbeitet. Auch unterschiedliche Anstellungsarten können einen unterschiedlichen Aufwand bedeuten.

Dies beinhaltet dabei nicht nur halbe und volle Stellen, sondern auch Arbeitsplätze welche einen besonderen Gefahrenzuschlag haben oder bei deinen Wochenend- bzw. Nachtarbeit eine Rolle spielt.

Da dies natürlich für viele Unternehmen ein gehöriger Mehraufwand ist, unterstützt unsere Steuerkanzlei Kuschel aus München Sie natürlich gerne bei der Lohnbuchhaltung.